Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz tritt morgen in Kraft / Haus & Grund weist auf Konsequenzen für private Vermieter hin
(Berlin) - Morgen, am 18. August, tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.
Nach jahrelanger Diskussion ist die EG-Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/43/EG in deutsches Recht umgesetzt worden. Zusammen mit drei weiteren EG-Richtlinien war sie Anlass für die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - das deutsche Antidiskriminierungsgesetz.
Das AGG zwingt alle zur Veränderung des Verhaltens, auch diejenigen, die niemals in ihrem Leben einen anderen Menschen diskriminiert haben, diskriminieren wollen oder diskriminieren werden. Grund dafür ist, dass all denjenigen eine Klage droht, die Waren oder Dienstleistungen öffentlich anbieten. Dazu gehören auch die Vermieter von Wohnraum, die diesen in einer Zeitung oder im Internet inserieren. Im Zweifel ist es nach dem AGG der Anbieter bzw. Vermieter, der beweisen muss, dass er sich nicht diskriminierend verhalten hat. Wichtig ist folglich nicht mehr allein, dass man alle Menschen gleich behandelt. Zum Schutz vor Klagen ist es nunmehr auch wichtig, dass man vor einem deutschen Gericht beweisen kann, dass man alle Menschen gleich behandelt.
Daraus folgt das Ende unüberlegter diskriminierungsfreier Entscheidungen. Vermieter müssen sich künftig bei der Auswahl ihrer Mieter absichern, um nicht in die Schadensersatzfalle zu geraten.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Stefan Diepenbrock, Presse
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