Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Alte Führerscheine bleiben weiter gültig

(München) - Die alten deutschen Führerscheine haben im Ausland nach wie vor ihre Gültigkeit. In der Vergangenheit wurden deutsche Autourlauber gelegentlich beanstandet, wenn sie bei einer Polizeikontrolle ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein vorzeigten. Jetzt zu Beginn der neuen Saison gab es wieder Ärger: Die niederländische Polizei verlangte von Altführerschein-Inhabern eine Geldkaution und drohte mit der Sicherstellung des Fahrzeuges.

Der ADAC weist darauf hin, dass nach der EU-Richtlinie 91/439 EWG alle bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung gültigen Fahrerlaubnisse auch im Ausland weiter anerkannt werden müssen. Die Europäische Union hat dies mit Entscheidung vom 21. März 2000 (Amtsblatt der EG L 91/2000, S. 1 ff.) ausdrücklich bestätigt.

Bei Beanstandungen sollte man stets auf die genannten Rechtsgrundlagen verweisen. Eine Kopie der entscheidenden Kommissionsbestimmung gibt es bei den Geschäftsstellen des Automobil-Clubs oder im Internet unter www.adac.de (Autorecht Ausland - aktuelle Themen). Wird die EU-Richtlinie ignoriert, bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als das verlangte Bußgeld unter Vorbehalt zu zahlen. Mit Hilfe eines ausländischen Anwalts kann man jedoch die Rückzahlung der ungerechtfertigten Buße verlangen. Eine Liste deutschsprachiger Anwälte gibt es beim ADAC. Sinnvoll wäre in diesem Zusammenhang eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten des ausländischen Anwalts übernimmt.

Auch wenn der “graue Lappen“ mit einem alten Foto versehen ist, muss sich der Besitzer der Fahrerlaubnis kein neues EU-Dokument besorgen. Beim Führerschein handelt es sich um kein Identitätspapier, sondern um ein Dokument, welches das Bestehen der Fahrerlaubnis amtlich bestätigt. Hat die Polizei eines EU-Landes Zweifel an der Identität des Führerschein-Inhabers, dann sollte dieser seinen Personalausweis vorzeigen.

Probleme können Auslandsreisende von vorneherein vermeiden, wenn sie einen EU-Führerschein haben. Das neue Dokument, auf dessen Ausstellung man eine bis sechs Wochen warten muss, kostet 47 Mark.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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