Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle
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Alten- und Krankenpflege stärken / Zugang zur Ausbildung weiter öffnen! / 15. AMG-Novelle: bpa begrüßt Änderungsantrag der Koalition - weist aber auf weiteren Änderungsbedarf hin

(Berlin) - Mit großer Zustimmung hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur Kenntnis genommen. Der Änderungsantrag soll ermöglichen, dass künftig auch Absolventen von Hauptschulen eine Ausbildung in der Krankenpflege beginnen können. In diesem Zusammenhang unterstützt der bpa das Vorhaben, für den Zugang zur Krankenpflegeausbildung eine zehnjährige allgemeine Schulbildung vorauszusetzen, wie sie der EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) entspricht.

Gleichzeitig weist der bpa, der bundesweit die Interessen von über 6.000 privaten Pflegeeinrichtungen vertritt, auf weiteren dringenden Ergänzungsbedarf in dieser Frage hin. bpa-Präsident Bernd Meurer: "Es ist dringend erforderlich, den Ausbildungszugang für Hauptschüler nicht nur im Bereich der Krankenpflege, sondern insbesondere auch im Bereich der Altenpflege weiter zu öffnen. Pflegeeinrichtungen haben bereits heute ein großes personelles Problem, das sich angesichts der demographischen Entwicklung weiter verstärkt: den Fachkräftemangel. Wir können es uns daher nicht leisten, auf junge, motivierte Menschen zu verzichten, die mit ernsthaftem Interesse an diesen Zukunftsberuf herangehen. Eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung muss auch als Voraussetzung für die Altenpflegeausbildung gesetzlich festgelegt werden, um dem dringend benötigen Nachwuchs eine Chance zu geben!"

Aus Sicht des bpa gelten die gleichen Argumente, die dafür sprechen, Hauptschülern eine Krankenpflegeausbildung zu gewähren, auch für den Bereich der Altenpflege. Bernd Meurer: "Wir beobachten in der praktischen Arbeit der Pflegeeinrichtungen, wie auch in der Ausbildung selbst, dass die Krankenpflege und die Altenpflege immer mehr zusammenrücken." Der bpa verweist an dieser Stelle insbesondere auch auf die gegenwärtigen Bestrebungen hin zu einem integrierten Ausbildungsgang der Pflege. "Deswegen ist es von besonderer Bedeutung, auch beim Zugang zur Altenpflegeausbildung die gleichen Voraussetzungen zu schaffen wie bei der Krankenpflegeausbildung. Ein Gleichklang ist hier zwingend erforderlich", so Bernd Meurer.

Dass in der Großen Koalition Einigkeit zur Frage der Ausbildungsvoraussetzungen sowohl für die Altenpflege als auch für die Krankenpflege herrscht, bestätigte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesgesundheitsministerin, Marion Caspers-Merk (SPD), bereits bei der politischen Fachtagung des bpa am 8. Mai in Berlin: Um durch verbesserte Ausbildungsbedingungen mehr Menschen für eine qualifizierte Pflege zu gewinnen, "müssen wir die Pflegeberufe weiter öffnen und attraktiv machen für alle, die eine ordentliche Schulausbildung mitbringen", so Caspers-Merk.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Herbert Mauel, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

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