Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Altenpflegeausbildung ab 2003 einheitlich bpa begrüßt Klarstellung / Normenkontrollklage Bayerns vom Bundesverfassungsgericht weitgehend abgelehnt

(Berlin) - Auszubildende in der Altenpflege haben endlich Klarheit. Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. Oktober die Klage Bayerns gegen das Altenpflegegesetz im Wesentlichen abgelehnt. Das Altenpflegegesetz war bereits im Jahr 2000 beschlossen worden. Das Inkrafttreten zum 1. August 2001 wurde zunächst durch eine einstweilige Anordnung der Karlsruher Richter auf Antrag Bayerns verhindert, das abschließende Urteil im Normenkontrollverfahren hat aber das Gesetz weitgehend bestätigt.

Bernd Meurer, Präsident des bpa: "Wir begrüßen diese Entscheidung. Damit hat endlich die allseitige Verunsicherung in den Landesministerien, den Schulen und insbesondere bei den Ausbildungswilligen ein Ende gefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorteile einer klaren und bundeseinheitlichen Regelung benannt: Die Länder sind jetzt aufgefordert, kurzfristig die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen, damit es wirklich zu einer Attraktivitätssteigerung dieses Berufes kommt."

Hintergrund der Auseinandersetzung war die Frage, ob der Bund unberechtigterweise die Altenpflegeausbildung geregelt hat und dieses eigentlich den Ländern vorbehalten ist, die bisher in 17 verschiedenen Landesgesetzen die Ausbildung bestimmt hatten. Hier hat das Bundesverfassungsgericht nun klar entschieden, dass der Beruf des Altenpflegers den Heilberufen zuzuordnen ist, für die er die Ausbildung regeln darf. Dies gilt allerdings nicht für die Altenpflegehelfer. Die entsprechenden Regelungen im Altenpflegegesetz zu den Altenpflegehelfern wurden deshalb vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig erklärt.

Bernd Meurer: "Bedauerlich ist, dass es nicht auch für die Altenpflegehelfer zu einer einheitlichen Regelung gekommen ist. Durch den Karlsruher Beschluss gibt es zwar mehr Einheitlichkeit bei den Altenpflegern, aber wir hätten uns die Aufwertung auch für den Bereich der Altenpflegehelfer gewünscht."

Nach Ansicht des bpa kommt es jetzt darauf an, dass genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Dies wird maßgeblich davon abhängen, dass die Ausbildungsfinanzierung gesichert ist.


Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), Bundesgeschäftsstelle Hannoversche Str. 19 10115 Berlin Telefon: 030/308 788 60 Telefax: 030/308 788 89

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