Altenpflegeumlage in Baden-Württemberg: Höhere Kosten, mehr Bürokratie
(Berlin) - Schlechte Nachrichten für Bewohner bzw. Patienten von Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg: Nachdem die Landesregierung zum 01.01.06 die gesetzliche Ausbildungsumlage eingeführt hat, sind nun die anfallenden Ausgleichsbeträge festgesetzt worden. Da diese Kosten auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden müssen, verteuern sich für diese die in Anspruch genommenen Leistungen. Das heißt: Heimbewohner müssen seit dem 01.01.2006 einen zusätzlichen Betrag von 0,73 Euro/Tag bezahlen. Auf ambulant betreute Patienten kommen ab dem 01.02.2006 Mehrkosten von 0,32 Euro pro Hausbesuch zu. Mit Einführung der Ausbildungsumlage kommt es somit zu einer weiteren finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen, gegen die sich der bpa stets gewehrt hat, betont Rainer Wiesner, Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Erhebung einer Altenpflegeumlage in seiner Entscheidung davon abhängig gemacht, dass ein Mangel an Altenpflegekräften auf dem relevanten Arbeitsmarkt zu verzeichnen ist. Rainer Wiesner: Da-von kann in Baden-Württemberg aber nicht die Rede sein: Zum einen ist die Zahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege in Baden-Württemberg von ca. 6.000 im Schuljahr 2000/2001 auf ca. 8.000 im Jahr 2004/2005 angestiegen. Zum anderen berichten die Einrichtungen übereinstimmend, dass es bereits seit einiger Zeit deutlich mehr Bewerber als freie Stellen gibt. Dadurch, dass viele Krankenhäuser Personalreduzierungen angekündigt hätten, werde sich dieser Trend in den nächsten Jahren noch weiter verstärken.
Um Missverständnissen vorzubeugen, betont Rainer Wiesner für den bpa und seine bundesweit mehr als 4.000 Mitgliedseinrichtungen: Wir privaten Einrichtungsbetreiber messen der Fachkräftegewinnung eine sehr hohe Bedeutung bei, denn die Ausbildung des betrieblichen Nachwuchses ist für uns eine unabdingbare Zukunftsinvestition. Dieser Verantwortung kommen unsere Mitgliedseinrichtungen nach. Hierzu, so Wiesner weiter, bedürfe es aber keiner Zwangsabgabe im Rahmen der Umlage, sondern verlässlicher, unbürokratische Rahmenbedingungen sowie leistungsgerechter Vergütungen.
Nach Einschätzung des bpa werden sich durch die Ausbildungsumlage die wirtschaftlichen Probleme der Einrichtungen weiter verschärfen, insbesondere im ambulanten Bereich. So müssen Pflegedienste bei Zahlung der Ausgleichsbeträge bis zu zwei Monate nach Rechnungslegung in Vorleistung treten. Für viele Dienste sei dies nicht verkraftbar, so Rainer Wiesner. Unverhältnismäßig sei auch das mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge und der Erstattung der Ausgleichszuweisungen verbundene Übermaß an Bürokratie. Weiterer Aufwand drohe mit einer Flut von Widersprüchen und Klagen durch die betroffenen Einrichtungen sowie einer möglichen Aufhebung der Umlage durch die Gerichte. Fazit: Aufwand und Nutzen der Umlage stehen in keinem Verhältnis. Die Altenpflegeumlage passt somit auch nicht zu der Initiative von Sozialminister Andreas Renner, die Pflege zu entbürokratisieren.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Beate Wimmer, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889
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