Alterseinkünftegesetz: Bund der Steuerzahler mahnt Einigung an
(Berlin) - Vor den anstehenden Beratungen des Deutschen Bundestages zum Alterseinkünftegesetz am 29. April hat der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, an die Verantwortlichen aus Regierungskoalition und Opposition appelliert, schnell zu einer Einigung zu gelangen. Das Alterseinkünftegesetz muss jetzt zügig verabschiedet werden. Die Steuerzahler brauchen endlich Gewissheit, wie es mit der Rentenbesteuerung und der Förderung der Altersvorsorge im nächsten Jahr weitergeht, forderte Däke.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine klare Frist gesetzt. Ab dem 1.1.2005 muss die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt sein. Aus verfassungsrechtlichen Gründen besteht faktisch Einigungszwang, dem sich die Verantwortlichen nicht entziehen können. Sofern der Ursprungsentwurf des Gesetzes nachgebessert wird, ist eine Einigung möglich, so Steuerzahler-Präsident Däke.
Der Bund der Steuerzahler sieht vor allem noch die Gefahr einer möglichen Doppelbesteuerung. Gerade bei freiwillig Rentenversicherten, bei Selbständigen und bei zukünftigen Rentnerjahrgängen könne der jetzige Entwurf nicht nur in Einzelfällen dazu führen, dass die bereits aus versteuertem Einkommen stammenden Aufwendungen zur Altersvorsorge und auch die Alterseinkünfte besteuert werden. Diese verfassungsrechtlich bedenkliche Folge des Gesetzes sei unbedingt auszuschließen. Auch die Vorschriften zur Riester-Rente müssten noch vereinfacht und die Attraktivität der privaten und betrieblichen Altersvorsorge verbessert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt)
Adolfsallee 22, 65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/991330, Telefax: 0611/9913314
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