Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle
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Altersvorsorge der Freien muss Tabu bleiben

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband fordert in der laufenden Debatte um die Reform der Grundsicherung, dass für die Altersvorsorge und Ersparnisse der Selbständigen Ausnahmeregeln gelten müssen. Die aktuellen Ankündigungen der Bundesregierung zur neuen Grundsicherung lassen befürchten, dass Hilfe in Notlagen nur dann zu bekommen ist, wenn die Rücklagen aufgebraucht sind.

„Das trifft Selbständige besonders hart“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Wenn die bisherige Karenzzeit bei Anspruch auf Hilfen abgeschafft werde, mache jeder Schicksalsschlag sofort den Rückgriff auf Vorsorgevermögen erforderlich. Die von der Regierung versprochene Berücksichtigung der „Lebensleistung“ bei der Anrechnung von Vermögen müsse großzügiger als vorgesehen ausfallen und auch Jüngere sowie Berufseinsteiger mit höheren Freibeträgen bzw. höherem Schonvermögen berücksichtigen.

Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass fast alle Freien nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert seien: „Nur sechs Prozent der Selbständigen im Journalismus haben eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, der Rest hat gar keinen Zugang zu dieser Versicherung.“ Freien fehle deshalb in Krisensituationen das Sicherheitsnetz. Beuster betont, dass hier keinesfalls „Riesenausgaben“

drohten: „Nach der aktuellen Umfrage des DJV haben weniger als vier Prozent der Freien jemals Leistungen der Grundsicherung in Anspruch genommen. Es ist daher klar, dass der Antrag auf Hilfe nur in Ausnahmefällen gestellt wird. In solchen Situationen müssen dann aber das Altersvermögen und notwendige Ersparnisse vor einer Anrechnung geschützt werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle, Hendrik Zörner, Pressesprecher(in), Torstr. 49, 10119 Berlin, Telefon: 030 7262792-0

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