Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Altpapier im freien Wettbewerb hochwertig verwerten! / „Berliner Erklärung“ des BDE zum Altpapier-Kongress am 18. Juni 2008

(Berlin) - Am 18. Juni 2008 fand in Berlin ein vom BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. initiierter und organisierter Altpapier-Kongress statt. Anlässlich dieses Kongresses positioniert sich der BDE zum Thema Altpapierentsorgung mit der folgenden „Berliner Erklärung“:

Aufgrund weltweit ansteigender Nachfrage nach Altpapier können private Entsorger mit ihrer langjährigen Erfahrung heute die Papierabfälle aus privaten Haushaltungen mittels „blauer Tonnen“ kostenneutral entsorgen. Im freien Wettbewerb ist die Altpapierentsorgung rentabel geworden; sie ist in den Status der „selbsttragenden Ressourcenwirtschaft“ gewachsen. Eine Quersubventionierung von Entsorgungsdiensten fällt weg. Diesen Status möglichst für alle Abfallarten zu erreichen, ist allgemein anerkanntes Ziel der Umweltpolitik.

Die Altpapierentsorgung im Wettbewerb ist ökologisch sinnvoll und für den privaten Endverbraucher vorteilhaft: Durch die Aufstellung von blauen Tonnen steigt die Abschöpfungsrate von Altpapier in getrennter Sammlung. Die Verwertung von Altpapier in den Papierfabriken spart Primärrohstoffe und Energie. Dem privaten Endverbraucher werden längere Wege zum Papiercontainer oder Recyclinghof erspart.

Für private Entsorger erschließen sich neue Geschäftsfelder. Dies sichert vorhandene und schafft neue Arbeitsplätze. Blaue Tonnen für Altpapier bilden die Basis für die Erfassung und Verwertung weiterer Wertstoffe aus privaten Haushalten. Die Erschließung weiterer Abfallströme für die selbsttragende Ressourcenwirtschaft (z. B. Kunststoffe) wird begünstigt.

Die Zugehörigkeit eines Abfallstroms zur selbsttragenden Ressourcenwirtschaft impliziert, dass öffentlich-rechtliche Monopole und Überlassungspflichten gegenüber öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern neu zu definieren sind. Kommunalbetriebe können über das Aufrechterhalten von Überlassungspflichten keinen Bestandsschutz beanspruchen. Das immer wieder beschworene „Gebührenerhaltungsinteresse“ verfängt nicht, zumal die tatsächliche Verwendung der Erlöse im Gebührenhaushalt in der Regel intransparent ist. Für kommunale Entsorgungsbetriebe kommt allenfalls in Betracht, dass sie sich dem fairen Wettbewerb um die Altpapierentsorgung stellen. Die Grenzen der kommunalwirtschaftlichen Betätigungsfreiheit nach den Gemeindeordnungen der Länder müssen dabei allerdings beachtet werden.

Aktuelle Forderungen aus dem kommunalen Umfeld, dass jetzt Gesetze geändert werden müssen, um die Monopolsituation aufrecht zu erhalten und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Wertstofferlöse zu sichern, sind kritisch zu hinterfragen. Die Rechtsprechung der letzten Monate hat klar aufgezeigt, dass die freie Berufs- und Gewerbeausübung einen hohen Rang hat. Auf die kommunalen Forderungen einzugehen hieße damit zugleich, das Grundrecht auf Gewerbefreiheit einzuschränken. Dies passt nicht in die „politische Landschaft“, die die Forderung nach Eigeninitiative und mehr Unternehmermut verinnerlicht hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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