Altschuldenregelung im Kabinett: GdW begrüßt Verlängerung der Abrissfrist bis 2013 und fordert dringend Anschlussregelung
(Berlin) - Die geplante Verlängerung der Abrissfrist im Zusammenhang mit der Altschuldenhilfe bis 2013 ist für die Realisierung des laufenden Stadtumbauprogramms Ost sehr wichtig, erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der gestrigen (22. Oktober 2008) Beratungen im Bundeskabinett. Es sei aber dringend erforderlich, als unverzichtbare Rahmenbedingung für das angekündigte zweite Stadtumbauprogramm Ost eine generelle und abschließende Regelung der Altschuldenfrage zu treffen. Die aktuellen Altschuldenregelungen griffen viel zu kurz.
Die vom GdW und seinen Regionalverbänden vertretenen Wohnungsunternehmen hätten mit dem Rückbau von rund 200.000 Wohneinheiten in den Jahren 2000 bis 2007 den entscheidenden Anteil am bisherigen Erfolg des Programms Stadtumbau Ost. So sei es gelungen, die Leerstandsquote bei den GdW-Unternehmen in den neuen Ländern Ende 2007 auf rund 11 Prozent zu senken. Ohne den Stadtumbau Ost läge der Leerstand der Wohnungsunternehmen heute bei rund 19 Prozent. Aber: Einfache Rückbaumaßnahmen seien nun vollzogen. Die jetzt anstehenden Bestände seien in der Regel komplizierter und ein Abriss immer problematischer. Es sei daher ein positives Signal, die Frist für den Vollzug der Abrisse mit Altschuldenentlastung vom 31. Dezember 2010 auf den 31. Dezember 2013 zu verlängern, so der GdW-Präsident.
Trotz dieser Fristverlängerung müsse eine umfassende Anschlussregelung für die Entlastung von den Altschulden gefunden werden. Nur so könne die Empfehlung der Evaluierung des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost, ab 2010 jährlich rund 30.000 Wohnungen abzureißen, auch umgesetzt werden. Die generelle Lösung der Altschuldenfrage ist Voraussetzung dafür, dass sich die Unternehmen weiter am Stadtumbau Ost und speziell am Rückbau beteiligen können, erklärte Freitag.
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(el)