Am Atomkonsens festhalten!
(Berlin) - Zur geplanten Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken erklärt DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel: "Die Aufhebung des deutschen Atomkonsenses ist sowohl sachlich als auch gesellschaftspolitisch die falsche Entscheidung. Der DGB lehnt die Verlängerung der Restlaufzeiten von Kernkraftwerken bis 2037 ab. Die Bundesregierung muss die nötigen Schritte in eine zukunftsweisende und nachhaltige Energiepolitik einleiten und dabei die einheimischen Energieträger optimal nutzen. Der DGB wird in geeigneter Form Proteste und Initiativen für die Beschleunigung in eine zukunftsträchtige Energiezukunft ohne Kernkraft unterstützen."
Eine Laufzeitverlängerung von im Schnitt zwölf Jahren wird den Ausbau der Erneuerbaren Energien, die nötigen Investitionen in Netze und das Tempo für neuartige Speicher nicht fördern. Im Gegenteil: Sie nimmt Druck aus diesen Entscheidungen und behindert Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sowie die dringend nötigen Investitionen in moderne und flexible Gas- und Kohlekraftwerke. Gleichzeitig wird durch die Absicht der Bundesregierung ohne Not ein gesellschaftlich erreichter Konsens zerstört und eine gesellschaftliche Eskalation billigend in Kauf genommen.
Der DGB appelliert dringend an die Bundesregierung, ihr Vorhaben aufzugeben, die Laufzeitverlängerung jenseits parlamentarischer Beschlüsse - also ohne die Zustimmung des Bundesrates - vollziehen zu wollen", so Hexel weiter. "Wir unterstützen eine Brennelementesteuer als Abgabe der Energiekonzerne für die Zusatzgewinne aus dem Emissionshandel. Diese Steuereinnahmen sind für Investitionen in Forschung und Entwicklung dringend notwendig. Abgaben und Steuern müssen aber in einer demokratischen Republik stets durch Regierung und Parlament beschlossen werden. Sie dürfen nicht durch Verträge mit gesellschaftlichen Gruppen oder Monopol-Unternehmen festgelegt werden. Die Steuer auf sechs Jahre zu begrenzen ist falsch. Sie anschließend durch eine vertragliche Abgabe auf freiwilliger Basis mit den Kernkraftbetreibern zu ersetzen, lehnt der DGB aus verfassungsrechtlichen Gründen strikt ab."
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