Am Puls der Zeit: Baurechtsnovelle für lebendige Innenstädte
(Berlin) - Die Entwicklung der letzten Jahre ist nicht spurlos an den Innenstädten vorüber gegangen: Junge Familien ziehen an die Peripherie, Singles und die Generation 50+ hingegen bevorzugen zentrale Lagen mit größerem Dienstleistungsangebot. Auch der Strukturwandel im Handel hat seine Spuren hinterlassen. Eine Filialisierung der Innenstädte ist erfolgt. Traditionelle Einzelhändler ziehen sich zurück. Großflächiger Einzelhandel öffnet seine Tore auf der grünen Wiese, also außerhalb der Zentren, und zieht gemeinsam mit Discountmärkten zwischen zwei Orte. Zugleich sorgt der Wegfall von Industrie in Städten für ungenutzte Brachflächen, deren weitere Nutzung aufgrund der derzeitigen Bau- und Umweltvorschriften schwierig ist. Die Baurechtsnovelle, die ab September im Bundestag diskutiert wird, soll für die Entwicklung der Stadtzentren Erleichterungen bringen:
Verfahren für Bebauungspläne beschleunigt
Die Novelle sieht vor, dass in einem vereinfachten Verfahren Brachflächen schnell einer neuen Nutzung zugeführt werden können sollen, z.B., weil einige keiner förmlichen Umweltprüfung mehr unterliegen. Um europarechtlichen Vorgaben zu genügen, sollen Schwellenwerte bestimmen, ob eine Umweltprüfung erforderlich ist oder nicht. Für Innenstadtvorhaben in einer Größenordnung von bis zu 20.000 qm kann in Zukunft grundsätzlich auf eine Umweltprüfung verzichtet werden ein aus Sicht des DIHK gutes Signal.
Städtebauliche Entwicklungskonzepte gestärkt
Viele Gemeinden haben bereits in Zusammenarbeit mit den IHKs zukunftsweisende städtebauliche Entwicklungskonzepte erarbeitet. Sie eröffnen Entwicklungsperspektiven z.B. für Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Ärzte, Dienstleistungen, Parkräume etc. Ziel ist es, gewachsene Städte zu erhalten, wo erforderlich, neu zu gestalten und im regionalen und internationalen Standortwettbewerb strategisch zu positionieren.
Nach der Baurechtsnovelle sollen die Gemeinden künftig verbindlich diese städtebaulichen Entwicklungskonzepte zugrunde legen. Aus Sicht der IHK-Organisation ist dies ein richtiger Schritt. Darüber hinaus ist es aber erforderlich, über die Grenzen der Kommunen hinweg solche Konzepte in eine sinnvolle Regionalplanung einzubinden.
Sanierungsmaßnahmen gestrafft
Bisher können städtebauliche Sanierungsmaßnahmen bis zu 30 Jahre dauern. Für Unternehmen birgt dies unkalkulierbare Risiken, z.B. für die Zufahrt zu ihrem Gewerbestandort. Auch hier verspricht die Novelle Verbesserungen durch eine sog. sunset-clause-Fristenregelung, die vom DIHK in den politischen Diskussionsprozess eingebracht worden ist. Sie bedeutet: Bereits mit Beschluss über die Sanierungsmaßnahme muss die Gemeinde die Dauer der Arbeiten konkret festlegen. Damit werden für anliegende Gewerbetreibende Zeit und Kosten einschätzbar.
Fazit des DIHK
Die Baurechtsnovelle schafft die Voraussetzung für eine zukunftsweisende Innenstadtentwicklung. Insbesondere die Ausnutzung der Spielräume der EU-Richtlinien im Bereich des Umweltrechts entspricht einer langjährigen Forderung des DIHK.
Mit der Einführung der sunset-clause Fristenregelung werden Sanierungsverfahren für Unternehmer transparenter. Unberücksichtigt bleibt leider der Vorschlag der IHK-Organisation, künftig nicht nur Gemeinden, sondern auch Unternehmensinitiativen als Auslöser für städtebauliche Entwicklungen zu akzeptieren. Hier bleiben wir am Ball!
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Ute Brüssel, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
(sk)