Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Amazon Prime: Beim Shoppen hagelt es Schnäppchen, beim Streamen Werbung

(Leipzig) - Wenn Amazon zum Start der heutigen Prime-Days wieder ein Schnäppchen-Feuerwerk zündet, schlägt so manches Verbraucherherz höher. Rabatte, Blitzangebote und exklusive Deals locken Millionen Prime-Mitglieder auf die Plattform. Doch während beim Einkaufen die Freude groß ist, sieht es beim Streaming-Angebot von Amazon deutlich düsterer aus.

Denn Prime-Video, einst werbefrei im Prime-Abo enthalten, kommt inzwischen mit immer mehr und immer längeren Werbeunterbrechungen – es sei denn, man zahlt zusätzlich. Seit vergangenem Jahr blendet Amazon Werbung in Serien und Filme ein. Wer darauf verzichten möchte, muss monatlich 2,99 Euro extra zahlen. Eine Zustimmung der Nutzer*innen holte Amazon nicht ein, sondern informierte lediglich per E-Mail über die neue Regelung.

Für viele Verbraucher*innen ist das ein klarer Vertragsbruch. „Wir halten die Art und Weise der Einführung für rechtlich unzulässig“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Amazon hätte seine Kunden um Zustimmung bitten müssen – so wie es andere Streaming-Anbieter auch tun. Aber das schnelle Geld war offenbar wichtiger.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deshalb eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht – mit Erfolg: Über 112.000 Menschen haben sich bereits angeschlossen. Gefordert wird eine Entschädigung von 2,99 Euro pro Monat für alle Prime-Abonnent*innen – egal, ob sie den Aufpreis bisher gezahlt haben oder nicht. Bei einer Laufzeit von mehreren Jahren kann sich das finanziell durchaus lohnen.

Der Anschluss an die Sammelklage ist kostenlos und unkompliziert. Teilnahmeberechtigt sind alle, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten. Die Anmeldung erfolgt online – inklusive Ausfüllhilfe und FAQ.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig, Telefon: 0341 696290

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