Amazon-Verfahren vor Gericht: Erste Einordnung am Verhandlungstag
(Leipzig) - Die zentrale Frage im Streit um Werbung bei Amazon Prime Video wird am 19. Mai vor Gericht verhandelt. Im Kern geht es darum, ob der Online-Riese laufende Verträge nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen darf: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen.
Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung – nicht nur für rund 220.000 angeschlossenen Verbraucher*innen, sondern auch für andere ähnlich gelagerte Klagen und digitale Abo-Modelle insgesamt.
Unmittelbar nach der Verhandlung ordnen die Expert*innen das Geschehen juristisch ein und bewerten die möglichen Auswirkungen.
Für Ihre Fragen sowie eine erste Einschätzung im Sinne der Verbraucher*innen stehen wir Ihnen morgen kurzfristig im Rahmen einer Ad-hoc-Pressekonferenz zur Verfügung.
Wann: Dienstag, 19. Mai 2026 – circa 15 Uhr
Wer:
• Andreas Eichhorst, Vorstand VZ Sachsen
• Michael Hummel, Justiziar VZ Sachsen
• Felix Flosbach, Gruppenleiter Verbraucherrecht VZ NRW
• Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung vzbv
Wo: Online-Pressetermin via Webex
QR-Code scannen und am
Online-Pressetermin teilnehmen
Für einen reibungslosen technischen Ablauf können Sie sich fünf Minuten vor Start einloggen. Es sind keine Software-Downloads notwendig. Wenn Sie mit Mikrofon und Kamera teilnehmen, können wir auch Sie hören und sehen.
Hinweis:
Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024.
Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022.
Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucher*innen können sich für beide Sammelklagen im Klageregister anmelden. Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW bekommen Sie auf dieser Internetseite: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/preiserhoehung-fuer-primemitgliedschaften-sammelklage-gegen-amazon-102655
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig, Telefon: 0341 696290
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