Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

An der Spitze des Bundesverfassungsgerichts fehlt eine Frau!

(Berlin) - Es soll also schon wieder ein Mann werden, der künftige Präsident des Bundesverfassungsgerichts! Im Jubiläumsjahr "100 Jahre Frauenwahlrecht": Mit Stephan Harbarth schlagen die Unionsparteien nach Henning Radtke und Josef Christ zum dritten Mal in Folge einen männlichen Verfassungsrichter vor.

"Das kann nicht an einem Mangel an geeigneten Kandidatinnen liegen.", erklärt Prof.
Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).
"Erkennbar fehlt den politischen Parteien der Sinn dafür, dass es bei der Besetzung höchster Richterposten sie selbst sein müssen, die für die Chancengleichheit von weiblichen und männlichen Kandidat*innen zu sorgen haben." Wie sich schon bei der Besetzung der Listen für die Wahl zum Bundestag oder in die Länderparlamente gezeigt hat, bleibt es dabei, dass Chancengleichheit kein Selbstläufer ist, sondern kontinuierlicher Anstrengungen bedarf.

Was tun? Aufgerufen sind jetzt alle Parteien, insbesondere SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dafür zu sorgen, dass es zu einer Vizepräsidentin im Bundesverfassungsgericht, also zu einer Frau als Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts kommt. Wersig: "Sowohl unter den derzeitigen Richterinnen im Zweiten Senat als auch unter den vielen hervorragenden Juristinnen in der Bundesrepublik lässt sich leicht eine qualifizierte Kandidatin finden. Wenn dies misslingt, liegt dies allein am mangelnden politischen Willen und nicht an fehlenden Kandidatinnen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) Anke Gimbal, Geschäftsführerin Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Fax: (030) 443270-22

(sf)

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