An Kinderfeindlichkeit und Zynismus nicht mehr zu überbieten: Spielende Kinder als Störpotential / Deutsche Kinderhilfe zum Verbot einer Kita im Wohngebiet durch das OVG Hamburg
(Berlin) - Wieder einmal hat ein deutsches Gericht eindrucksvoll bewiesen, wie kinderfeindlich unsere Justiz und damit unsere Gesellschaft sind. Nachdem im Oktober 2007 das OVG Koblenz spielende Kinder dem Wendehammer eines Wohngebietes als unzumutbare Lärmverursacher bezeichnet hat, gegen die eine Stadt geeignete Maßnahmen zu ergreifen habe, wurden spielende Kinder in einer Kita nun im feinsten Juristendeutsch als Störpotential bezeichnet. Da die Kita in einem sog. reinen Wohngebiet liegt, dürfe sie mit einer Größe von 60 Kindern dort nicht errichtet werden. Spielende Kinder und Wohnen schließen sich demnach aus. Wenn sich dieses Wohnverständnis der Justiz durchsetzt, stellt sich die Frage, wo Familien mit Kindern zukünftig leben sollen, da Kinder nach diesem Verständnis das Wohnen ja stören.
Eine 3 Meter hohe Mauer eine Höhe, die in Gefängnissen üblich ist als Schallschutzmaßnahme gegen die Lärmverursacher hätte die Genehmigungsfähigkeit hergestellt. Heißt das, dass nur wenn wir unsere Kinder hinter 3 Meter hohe Mauern sperren, sie für die Nachbarn zumutbar sind?
Die Deutsche Kinderhilfe fordert seit Jahren eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (http://www.kinderhilfe.de/PM_071002_Kinderlaerm.pdf), die dieses Gesetz, welches für Industrieanlagen gilt und auch vom OVG Hamburg in diesem Fall angewandt wurde, für Geräusche von Kindern als unanwendbar erklärt.
Geräusche spielender Kinder sind weder Lärm noch Störung, sondern Ausdruck ihrer natürlichen Lebensfreude. Eine Justiz und eine Gesellschaft die dies nicht akzeptieren, müssen als zutiefst kinderfeindlich bezeichnet werden. Es ist an der Zeit, dass die Politik diese faktischen Probleme endlich anpackt und aufhört, verfassungsrechtliche Grundsatzdebatten darüber zu führen, ob Kinderrechte in der Verfassung verankert werden sollen. Dieser Fall zeigt, dass die Probleme ganz woanders liegen!, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
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