Pressemitteilung | Hans-Böckler-Stiftung
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Analyse in den aktuellen WSI-Mitteilungen: Minijob-Reform würde Verdrängungseffekte reduzieren

(Düsseldorf) - Analyse in den aktuellen WSI-Mitteilungen Minijob-Reform würde Verdrängungseffekte reduzieren Mindestlöhne pro Stunde und eine Abschaffung von abgabenfreien Minijobs im Nebenerwerb sind erste taugliche Schritte, um die Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze durch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu stoppen. Diese Reformmaßnahmen versprechen eine bessere Wirkung als die Beitragssatzanhebung für Minijobs seit Juli 2006. Zu diesem Ergebnis gelangt eine Analyse aus dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Analyse zeigt, dass Mini- und Midijobs längst wie ein flächendeckendes Kombilohnmodell wirken - und dabei "mehr Probleme schaffen als lösen", schreibt Arbeitsmarktexperte Torsten Brandt in der aktuellen Ausgabe der WSI-Mitteilungen.* So wird der Wegfall der Arbeitnehmerbeiträge offenbar als Rechtfertigung für Lohnabschläge genutzt. 86 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber erhalten Stundenlöhne unterhalb der Niedriglohnschwelle. Damit wird der über Steuerzahler und Sozialversicherungen finanzierte Abgabenvorteil für den Arbeitnehmer zum Lohnkostenvorteil für den Arbeitgeber. Zudem arbeitet jeder vierte Minijobber nur im Nebenerwerb - eine mit Beschäftigungszielen überhaupt nicht zu rechtfertigende Subventionierung bereits Beschäftigter. Die hohe Streuwirkung der Subventionierung steigert die Gefahr, dass sozialversicherungspflichtige Arbeit verdrängt wird. Das schwächt wiederum die Finanzierung der Sozialkassen.

Minijobs erweisen sich nach Brandts Analyse häufig als berufliche Sackgassen und Qualifikationsfallen auf einem geschlechtsspezifisch segmentierten Arbeitsmarkt. Insbesondere für verheiratete Frauen, die dauerhaft nur in Minijobs arbeiten, ist das problematisch, weil die Absicherung über ihre Ehepartner risikoreicher geworden ist: Auch deren Erwerbsbiographien sind zunehmend diskontinuierlich, das Risiko einer Scheidung statistisch gestiegen.

Als längerfristige Reformperspektive skizziert der Wissenschaftler ein sozialpolitisch begründetes Kombilohnmodell, das angesichts einer zunehmenden Zahl von teil- und auch vollzeitbeschäftigten Geringverdienern das Armutsrisiko senken will. Es sieht eine Abschaffung der Mini- und Midijobs zu Gunsten einer Subventionierung von Arbeitnehmerbeiträgen bei Geringverdienereinkommen vor und setzt eine Flankierung durch gesetzliche Mindestlöhne voraus. Sinnvoll sei eine degressive Subventionierung bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze und eine Finanzierung aus Steuermitteln, so Brandt.

Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung Rainer Jung, Leiter, Pressestelle Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf Telefon: (0211) 77780, Telefax: (0211) 7778120

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