Analyse zum Kündigungsschutz. Beratung für Kleinunternehmen effektiver als Deregulierung
(Düsseldorf) - Eine Einschränkung des gesetzlichen Kündigungsschutzes würde die grundrechtlich garantierte und wirtschaftlich sinnvolle Absicherung für Beschäftigte schwächen, ohne dass dadurch mehr Arbeitsplätze entstünden. Effektiver ist es, kleineren Unternehmen kostengünstige oder kostenlose, qualitativ hochwertige Beratung zum Arbeitsrecht zugänglich zu machen. Zu diesem Schluss kommt Prof. Dr. Heide Pfarr, Arbeitsrechtlerin und Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, in einer aktuellen Analyse.
Der Grad der arbeitsrechtlichen Regulierung hat keine Auswirkung auf das Niveau der Beschäftigung. Das belegen in- und ausländische Studien. Änderungen beim Schwellenwert - der Beschäftigtenzahl, ab der das Kündigungsschutzgesetz gilt - wirken nicht beschäftigungsfördernd. Wie Befragungen des WSI zeigen, entscheiden Personalverantwortliche über Einstellungen mit Blick auf die wirtschaftliche Lage des Betriebs. Das Arbeitsrecht spielt dagegen kaum eine Rolle. Das passt zum undramatischen Alltag vor den Arbeitsgerichten: Nur eine Minderheit von etwa 15 Prozent der vom Arbeitgeber Gekündigten klagt. Abfindungen sind gerade in Kleinbetrieben die Ausnahme. Das soziale Schutzniveau in Deutschland trage auch zur Kooperationsbereitschaft, Motivation und Identifikation der Beschäftigten bei, so Prof. Dr. Pfarr in der aktuellen Ausgabe der WSI-Mitteilungen.
Gleichzeitig hat der Kündigungsschutz bei Personalverantwortlichen einen schlechten Ruf. Vor allem Arbeitgeber in kleinen und mittleren Unternehmen fühlen sie sich überfordert. Das liege aber nicht an einer zu großen Rigidität der Absicherung, konstatiert die Rechtswissenschaftlerin. Vielmehr führe die komplizierte und oft sehr individuelle Materie der Arbeitsbeziehungen fast unvermeidlich in eine "unübersichtliche Gesetzeslage". Die Ergebnisse der WSI-Befragung legen überdies nahe, dass sich Kleinunternehmer oft nur eine unzureichende arbeitsrechtsrechtliche Beratung leisten können oder wollen.
Die Wissenschaftlerin rät, die "Belastung der kleinen und mittleren Unternehmen ernst zu nehmen und zu erleichtern." Das lasse sich mit einem effektiven Beratungsservice erreichen, "der den Unternehmen konkrete und praxisnahe Lösungen kostengünstig zur Verfügung stellt", nicht aber durch Deregulierung im Kündigungsschutz.
Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/77780, Telefax: 0211/7778120
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