Pressemitteilung | vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Anforderungen für Beihilfen an Unternehmen müssen sinken / Brossardt: "Ohne spürbare Entlastungen für alle Unternehmen drohen wirtschaftliche Verwerfungen"

(München) - Zum Start der Energiepreisbremsen am 1. Januar 2023 fordert die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., die Anforderungen für Beihilfen an Unternehmen zu senken. "Es ist höchste Zeit, dass mit der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse weitere wichtige und wirksame Entlastungsmaßnahmen starten. Zum Januar beginnen die Hilfen für Industriekunden. Ab März sollen die Bremsen für KMU und private Haushalte greifen, rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten.

Die Preisbremsen bringen dringend benötigte Entlastungen, gleichen die Preisanstiege aber bei weitem und oft nicht in erforderlichem Maß aus. Zudem stehen industrielle Unternehmen mit hohem Energieverbrauch vor zu hohen Anforderungen, dort drohen die Entlastungen zu spät oder gar nicht anzukommen", mahnt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Aus Sicht der vbw sind die Anspruchsvoraussetzungen für Unternehmen zu restriktiv. Damit industrielle Verbraucher zum Beispiel mehr als 4 Millionen Euro Entlastung erhalten können, müssen sie einen Rückgang des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu 2021 nachweisen. Zusätzlich ist bei der Bewilligung von Hilfen die Betrachtung einzelner Betriebsstandorte nicht immer möglich. Einzelne Unternehmensstandorte müssen jedoch separat Hilfen erhalten können.

Andernfalls drohen Verlagerungen oder Schließungen besonders stark belasteter Unternehmensteile. Auch die Pflicht zur Arbeitsplatzerhaltung, die bereits bei einer Entlastungshöhe von insgesamt mehr als 2 Millionen Euro greift, ist zu eng gefasst. Sie verkennt die existenzbedrohende Ausgangslage, in der sich viele Betriebe befinden. Außerdem benötigen Betriebe, die coronabedingt im Jahr 2021 monatelang schließen mussten, einen anderen Bezugszeitraum, um ihren Gewinnrückgang nachzuweisen.

Brossardt fordert: "Es steht zu befürchten, dass das ursprüngliche Konzept der Gaskommission so verwässert wurde, dass viele Unternehmen keine ausreichende Unterstützung erhalten werden. Hier muss im Gesetz und vor allem beim temporären Krisenbeihilferahmen der EU dringend nachgebessert werden. Zusätzlich müssen alle staatlichen Kostenbestandteile von Energie wie die Stromsteuer, die Energiesteuer und der nationale CO2-Preis gesenkt beziehungsweise ausgesetzt werden. Außerdem müssen die Vorauszahlung von Unternehmensteuern ausgesetzt und der Verlustvortrag erhöht werden, damit Unternehmen in der Krise nicht zusätzlich belastet werden. Ohne weitere Entlastungen drohen schwerwiegende wirtschaftliche Verwerfungen.

Die Produktion wird für viele Betriebe unrentabel. Produktionsstopps und bleibende Schäden in unserer Wirtschaftsstruktur wären die Konsequenz", so Brossardt abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-100, Fax: (089) 55178-111

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