Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Anhörung des Wirtschaftsausschusses im Bundestag zur TKG-Novelle am 23. Oktober: VATM wünscht sich klares Bekenntnis des Parlaments zum Wettbewerb / Verband kritisiert neue Telekom-Forderung als wettbewerbsschädlich und rechtswidrig

(Berlin) - Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages veranstaltet am kommenden Montag (23. Oktober 2006) in Berlin eine öffentliche Anhörung zum TKG-Änderungsgesetz, zu der der VATM als Sachverständiger geladen ist. Der Verband wendet sich mit allem Nachdruck dagegen, den neuerlichen Forderungen der Deutschen Telekom (DTAG) nachzugeben und „neue Märkte“ bzw. „neu entstehende Märkte“ so umzudefinieren, dass der VDSL-Glasfaser-Netzabschnitt und damit ein wichtiger Teil des Teilnehmerzugangs künftig von jeder Regulierung ausgenommen würde.

„Solche Regulierungsferien im Bereich der Teilnehmeranschlussleitung, in dem die DTAG mit über 90 % aller Anschlüsse nach wie vor absolut marktbeherrschend ist, würden der Telekom im Breitbandmarkt politisch ein neues Monopol gewähren“, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner den neuerlichen Vorstoß des ehemaligen Staatsunternehmens, das bis heute die Entstehung eines neuen Marktes nicht schlüssig belegen konnte.

„Darüber hinaus würden die Verbraucher nicht verstehen, warum sie trotz der politisch gewollten Angebotsvielfalt auf dem TK-Markt VDSL-Breitbandangebote doch wieder nur beim ehemaligen Staatsunternehmen beziehen können“, so Grützner weiter. „Wenn nur die DTAG VDSL anbieten kann, um wie von ihr gefordert, Pioniergewinne einfahren zu können, würden weit über 50 % aller heutigen Breitbandkunden hiervon ausgeschlossen sein. Dies werden die Abgeordneten den Bürgerinnen und Bürgern in ihren Wahlkreisen nicht erklären können.“

„Die Aufnahme der von der DTAG geforderten Definition ‚neuer Märkte’ in den Gesetzestext wäre aber nicht nur in höchstem Maße nachteilig für Wettbewerb und Verbraucher, sondern auch schlicht EU-rechtswidrig“, kritisiert der VATM-Geschäftsführer. So würde beispielsweise das europarechtlich zwingend vorgeschriebene Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren ausgehebelt und damit die Grundlage einer ökonomisch fundierten Marktuntersuchung im Einzelfall verhindert.

Durch den Formulierungsvorschlag der DTAG für das neue TKG werde die Forderung nach mehr Investitions- und Planungssicherheit geradezu ad absurdum geführt. Die bisher schon schwierige Prüfung, wann ein neuer Markt vorliege, solle nach Vorstellung der DTAG für „neu entstehende Märkte“ künftig davon abhängig sein, ob „für deren mögliche Entstehung nachprüfbare Anhaltspunkt vorliegen“.

„Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, den Forderungen der Telekom nicht nachzukommen und mit einer Streichung des Paragraphen 9a ein klares Bekenntnis pro Wettbewerb abzugeben“, fasst Grützner die Verbandsposition zusammen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Geschäftsstelle Wolfgang Heer, Pressesprecher Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln Telefon: (0221) 3767723, Telefax: (0221) 3767726

(sk)

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