Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Anhörung Tierschutzgesetz im Bundestag - Novelle ist überfällig

(Bonn) - Der Deutsche Tierschutzbund nimmt heute als Sachverständiger an einer Anhörung zum Tierschutzgesetz im Agrarausschuss des Deutschen Bundestags teil. Anlass ist ein Antrag der Linksfraktion, der eine Reihe von Maßnahmen enthält, die das Tierschutzgesetz stärken sollen und vom Deutschen Tierschutzbund unterstützt werden. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, das Tierschutzgesetz zu novellieren und dringend notwendige Verbesserungen vorzunehmen.

„Die Anhörung zum Tierschutzgesetz sendet ein deutliches Signal an die Bundesregierung”, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir brauchen ein Tierschutzgesetz, das nicht nur die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen umsetzt, sondern zusätzliche Lücken schließt und Tieren echten Schutz bietet.“

Die Bundesregierung plant derzeit, die Videoüberwachung auf größeren Schlachthöfen verpflichtend im Tierschutzgesetz vorzuschreiben. Warum kleinere Betriebe von der Regelung ausgenommen bleiben sollen, ist für den Deutschen Tierschutzbund nicht ersichtlich. Der Verband fordert die verpflichtende Videoüberwachung für alle Schlachthöfe – unabhängig von der Größe. Darüber hinaus müsse die Gelegenheit genutzt werden, um das Tierschutzgesetz umfassend zu novellieren und entscheidende Verbesserungen für die Tiere gesetzlich zu verankern. Dazu zählt insbesondere die bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die private Katzenhalter in die Verantwortung nimmt – ein Schritt, der lange überfällig ist, um das Leid von Straßenkatzen zu verringern und der auch von der SPD im Parteiprogramm unterstützt wird. Ebenso fordert der Deutsche Tierschutzbund im Zuge der Debatte unter anderem die Konkretisierung des Qualzuchtverbots, ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten und eine klare Zielsetzung für einen Ausstieg aus Tierversuchen. „Der letzte Versuch, das Tierschutzgesetz zu novellieren ist durch das Ampel-Aus gescheitert. Nun ist es die Pflicht der amtierenden Bundesregierung, das Tierschutzgesetz so zu überarbeiten, dass es dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz gerecht wird”, so Schröder.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V., In der Raste 10, 53129 Bonn, Telefon: 0228 604960

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