Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Anhörung zum Fallpauschalenänderungsgesetz: BVMed schlägt Verbesserungen bei Einführung von Innovationen vor

(Bonn) - Auf der Anhörung der Fachverbände am 10. Februar zum Referentenentwurf des Fallpauschalenänderungsgesetzes im Gesundheitsministerium hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) Verbesserungen bei der Einführung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im DRG-System angeregt. Konkret schlägt der BVMed die Flexibilisierung der Vereinbarung von Innovationsvergütungen sowie eine stärkere Informationseinbindung vor. Hierzu merkten die Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums im Rahmen der Anhörung an, dass man erwarte, dass das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Interessierten die Begründung zur Verfügung stellen wird, ob das innovative Verfahren in einer DRG oder einem Zusatzentgelt abgebildet wird.

Des weiteren sollte nach Ansicht des BVMed die Vereinbarung von Vergütungen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auch von einzelnen Vertragsparteien, also zwischen Klinik und einer einzelnen Kasse, getroffen werden können. Das werde den Wettbewerb in der klinischen Versorgung stärken. Die Vertragsparteien könnten dann Entgelte oder Zusatzentgelte für diese Innovationen unter Berücksichtigung der Empfehlungen für die Kalkulation und Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vereinbaren. Dies würde die Prozesserfahrung in der Klinik beschleunigen und zu einer besseren Nutzenbewertung der neuen Methoden beitragen.

Der BVMed bekräftigte die Bereitschaft der Medizinprodukteindustrie, an einer optimalen Einführung des Fallpauschalensystems mitzuarbeiten. „Der BVMed hält die Einführung des DRG-Systems für überaus wichtig, da die verstärkte Transparenz von Leistung und Kosten in den Krankenhäusern die Qualität und Effizienz der Versorgung nachhaltig verbessern wird“, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.

In einer ersten Reaktion hatte der BVMed bereits vergangene Woche den Vorschlag der Einführung von neuen flexiblen Vergütungsregeln für Leistungsbereiche sowie die Verlängerung der bestehenden Öffnungsklausel für Verfahren, die noch nicht sachgerecht mit DRG-Fallpauschalen vergütet werden können, begrüßt. Damit könnten z. B. auch für spezielle hochwertige medizintechnologische Verfahren, wie den Kunstherztechnologien in der Herzchirurgie, adäquate Vergütungsstrukturen geschaffen bzw. vereinbart werden.

Die neue Ergänzungsregelung zur Vereinbarung von krankenhausindividuellen Zusatzentgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten ist, so Schmitt, „ein guter Lösungsansatz für eine flexiblere Vergütungsregelung vor Ort“. Dadurch könnten innovative Medizintechnologien allen Patienten, die sie benötigen, ohne Zeitverzögerung zur Verfügung gestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b 10117 Berlin Telefon: 030/2462550 Telefax: 030/24625599

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