Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz / Heesen: Erneute Kürzungen benachteiligen Beamte und erschüttern Vertrauen in den Dienstherrn
(Berlin) - Die von der Bundesregierung geplante erneute Einkommenskürzung der Bundesbeamten benachteiligt die Beamten gegenüber anderen Arbeitnehmern und beschädigt tiefgreifend das Vertrauen der Beamten in ihren Dienstherrn. Das hat der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes festgestellt, die bei der öffentlichen Anhörung am 4. Mai 2006 in Berlin vorgelegt wurde. Zudem werde damit weiteren Reformen jede Vermittelbarkeit verbaut, erklärte Heesen.
Der dbb Chef erinnerte die Koalition an ihr Ziel Reformieren, investieren und Zukunft gestalten. Dies werde mit der geplanten Halbierung der bereits verkürzten Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010 auf 2,5 Prozent der Jahresbezüge und für Versorgungsempfänger auf 2,085 Prozent der Jahresbezüge in jeder Hinsicht verfehlt. Der erneute überproportionale Zugriff auf die Sonderzahlung verstärke den Einkommensverlust der Bundesbeamten und missachte den Grundsatz der gleichmäßigen Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst. Zudem stünde den Besoldungsanpassungen von 12,8 Prozent für Beamte in den Jahren 1998 bis 2005 ein Anwachsen des durchschnittlichen Lohn- und Einkommensniveaus in der Bundesrepublik um 19,5 Prozent gegenüber.
Der Zugriff auf die Besoldung ist auch nicht gerechtfertigt, heißt es weiter in der Stellungnahme. Im Gegensatz zu dem tatsächlichen Anstieg der Haushaltsausgaben des Bundes zwischen 2001 und 2005 - so ist der Anteil der Sozialausgaben von 42 auf 51,2 Prozent gewachsen - sanken die Personalkosten in diesem Zeitraum von 11,1 auf 10,5 Prozent. Dies wurde bewirkt durch Arbeitszeitverlängerungen in einem Umfang von 6,5 Prozent ohne Besoldungsausgleich, die zum Abbau von Arbeitsplätzen und damit zu einer erheblichen Arbeitsverdichtung führten. Allein dadurch haben die Bundesbeamten bereits einen erheblichen Anteil an den Sparanstrengungen geleistet, betonte Heesen. Nachdem die Sonderzahlungen ab 2004 auf 60 Prozent (beziehungsweise 50 Prozent für Versorgungsempfänger) zusammengestrichen wurden, sei eine erneute Absenkung auf 30 beziehungsweise 25 Prozent nicht vermittelbar.
Besonders hart seien von den Kürzungen der vergangenen Jahre Beamte der Bundespolizei und Bundeszollverwaltung betroffen, die ganz überwiegend dem mittleren Dienst angehören. So habe ein 30-jähriger verheirateter Bundesbeamter mit zwei Kindern, der heute 2.240 Euro monatliche Dienstbezüge erhält, seit dem Jahr 1993 - unter Berücksichtigung des Zugriffs auf Urlaubsgeld und Sonderzahlung - auf rund 6.200 Euro verzichten müssen.
Für den Bundeshaushalt bedeute dies seit 1993 eine Einsparung von über sechs Milliarden Euro. Wenn nunmehr die Bundesbeamten erneut zu Einsparungen von mehr als 500 Millionen Euro zu den gesamten Einsparungen im Bundeshaushalt herangezogen werden sollen, ist dies nicht gerechtfertigt und wird als überproportional abgelehnt. Viele Beamte fragen sich deshalb, ob der Dienstherr sich noch an Recht und Gesetz und die Fürsorgepflicht gebunden fühlt, heißt es in der Stellungnahme des dbb.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb)
Dr. Frank Zitka, Pressesprecher
Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin
Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

