Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Anhörung zur Pauschalreiserichtlinie / DRV-Präsident Fiebig setzt sich für Reisebüros ein

(Berlin) - DRV-Präsident Norbert Fiebig hat in der Expertenanhörung im Deutschen Bundestag zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie Stellung genommen. Er setzte sich für weitere Verbesserungen insbesondere für die Reisebüros ein. Die Anhörung fand im Bundestagsausschuss "Recht und Verbraucherschutz" statt, wo die fachlich zuständigen Parlamentarier sitzen. Aus der Tourismusbranche waren der DRV und der VIR als Sachverständige eingeladen.

Worum ging es konkret? "Die Reisebüros brauchen dringend Verbesserung bei den Vorgaben zum Bezahlvorgang bei Verbundenen Reiseleistungen", so Fiebig in der Anhörung. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf müsste ein Reisebüro darauf bestehen, dass der Kunde nach jeder erfolgten Buchung eines einzelnen Reisebausteins diesen auch bezahlt, z.B. indem er seine EC-Karte zieht. Dass dies häufig bis zu fünf Mal der Fall sein würde, hatte eine DRV-Umfrage unter Reisebüros jüngst nachgewiesen. Fiebigs Einschätzung: "Die Kunden werden diese völlig nutzlose EU-Bürokratie zum Anlass nehmen dem Reisebüro den Rücken zu kehren. Nicht nur wegen der Gebühren, sondern weil viele keine Lust haben sich bürokratisch drangsalieren zu lassen."

In der schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung spricht der DRV ein weiteres Problem für die Branche an: die Schwarztouristik. Von Schwarztouristik spricht man, wenn nicht gewerblich tätige Anbieter Reisen anbieten. Sie treten dabei wie Reiseveranstalter auf, sollen aber - anders als bisher - nicht mehr dem Pauschalreiserecht unterliegen. Norbert Fiebig: "Da tut sich eine unerklärliche Schutzlücke für Verbraucher auf. Zudem wirkt die Schwarztouristik wettbewerbsverzerrend und geht zulasten kleiner Busreiseveranstalter und der örtlichen Reisebüros."

Aus DRV-Sicht ist zudem wichtig, dass es bei den so genannten Reiseeinzelleistungen keine Veränderungen des aktuellen Gesetzesvorschlags gibt. Einzelleistungen sind aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. "Das ist auch logisch und konsequent, denn so wird vermieden, dass z.B. Fremdenverkehrsämter und Ferienhausanbieter zum Anbieter von Pauschalreisen werden und entsprechend haften müssten", so Fiebig. Bedeutend ist in diesem Zusammenhang, dass die im Deutschlandtourismus tätigen örtlichen und regionalen Organisationen und die Hotellerie zumindest in diesem Bereich ihr Geschäft wie gewohnt fortführen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Torsten Schäfer, Leiter, Kommunikation Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(dw)

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