Anlagenüberwachung bei Entsorgungsfachbetrieben in Bayern / bvse-Vorschlag wurde vom bayerischen Umweltministerium begrüßt / Rehbock: Sinnvolle und pragmatische Lösung gefunden
(München/Bonn) - Die immissionsrechtliche Überwachung ist in Bayern inzwischen privatisiert worden. Danach soll künftig die immissionsrechtliche behördliche Überwachung durch den Einsatz privater Sachverständiger weitgehend entfallen.
Um unnötige Doppelbegutachtungen zu vermeiden hatte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock daher in einem Gespräch im bayerischen Umweltministerium den Vorschlag unterbreitet, diese Regelüberwachung im Rahmen der jährlichen Entsorgungsfachbetriebe Begutachtung durch entsprechend qualifizierte Sachverständige vornehmen zu lassen.
In einem Schreiben an den bvse hat nun Ministerialdirigent Michael Duhnkrack diesen Vorschlag als sinnvoll bezeichnet. In seiner Antwort wies er daraufhin, dass für Anlagen, die in ein Umwelt-Audit einbezogen sind, ohnehin gelte, dass sich die Überwachung wegen der externen Kontrolle im Rahmen des Umweltmanagementsystems auf Einsicht in Unterlagen und Stichproben beschränkt. Diese Privilegien für Umwelt-Audits, zu denen auch der Entsorgungsfachbetrieb zählt, bestehen auch nach der Privatisierung der immissionsrechtlichen Überwachung weiter.
Duhnkrack macht deutlich, dass bei Entsorgungsfachbetrieben keine Bedenken dagegen bestehen, die externe Verifizierung der Eigenüberwachung gemeinsam mit der für den Erhalt der Entsorgungsfachbetriebe-Eigenschaft notwendigen jährlichen Überprüfung durchzuführen.
Damit habe sich nach den Worten von bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock eine sinnvolle und pragmatische Lösung gefunden. Eine Doppelbegutachtung hätte zu einer erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Mehrbelastung für die Unternehmen geführt.
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