Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Anlegerschutz verbessern und europäische Partner einbinden

(Berlin) - Mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen - das haben sich derzeit viele Politiker auf die Fahnen geschrieben. Der Bundestag debattiert über einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Falschberatung. Er will die Verjährungsfrist von drei auf zehn Jahre verlängern, und Anlageberater sollen zukünftig Beratungsgespräche dokumentieren. Auch Brüssel wird aktiv: Die Kommission hat im April angekündigt, Ende des Jahres einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten fordern, dass Anlageberater zukünftig ihre Provisionen offen legen müssen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verhandelt zudem im Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), ob Anbieter Anlegern zukünftige kurze Informationen vor dem Kauf übergeben müssen, die auf zwei Seiten Art und Risiko des Wertpapiers transparent machen.

Kein nationaler Alleingang

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise sind viele der Vorschläge nachvollziehbar. Der DIHK unterstützt deshalb Maßnahmen, die das Vertrauen der Anleger wiederherstellen. Nationale Alleingänge lehnt er jedoch ab. Vielmehr sollten Antworten auf die derzeitige Vertrauenskrise durch europäische Regeln gesucht werden. Wenn z. B. der Deutsche Bundestag Dokumentationspflichten für Anlageberater einführen würde, müssten die nationalen Vorschriften in Kürze wieder aufgrund der geplanten europäischen Regeln geändert werden. Dies würde Bürokratie und Rechtsunsicherheit bei Unternehmen wie Verbrauchern erzeugen.

Ampel für Finanzdienstleistungsprodukte ist irreführend

Der DIHK unterstützt den Vorschlag, dass Anbieter den Anlegern vor dem Kauf von Wertpapieren kurze verständliche Informationen überlassen müssen. Allerdings lehnt die IHK-Organisation eine Ampelkennzeichnung für Finanzdienstleistungsprodukte (rot für risikoreich, grün für sicher) ab. Sie wird der Komplexität der Produkte nicht gerecht, bevormundet Verbraucher und führt ggf. sogar in die Irre. Ein Anlageprodukt, das für einen jungen Menschen von 30 Jahren empfehlenswert ist, kann z. B. für einen Achtzigjährigen mit großen finanziellen Nachteilen verbunden sein. Auch ist die Risikoeinschätzung von Anlageprodukten nicht ohne Beurteilung eines sich ständig ändernden Marktumfeldes möglich. So ist z. B. ein als risikoarm geltendes Sparbuch, das mit 2 Prozent verzinst ist, eine wenig sichere Anlagemöglichkeit, wenn die Inflationsrate 4 Prozent beträgt.

Überzogene Regeln vermeiden

Viele der aktuellen Probleme haben ihren Ursprung darin, dass die Komplexität moderner Finanzprodukte Unternehmen und Verbraucher offenbar überfordert. So war es z. B. bei den sogenannten Ketten-Verbriefungen oder einigen Basket-Zertifikaten selbst für professionelle Anleger schwierig, die Risiken einzuschätzen. Um solchen Entwicklungen zukünftig entgegenwirken zu können, sollten Regeln für zu komplizierte Finanzprodukte gefunden werden. Vorbild könnte der deutsche Weg sein: Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Falschberatung sollen Anleihebedingungen eindeutig und klar formuliert sein. Andernfalls soll der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können. Solche Vorschläge müssten allerdings europäisch geregelt werden. Dabei müssen zugleich überzogene Vorschriften verhindert werden. Denn auch Verbraucher stehen in der Verantwortung, sich über die Risiken zu informieren, die sie eingehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000

(mk)

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