Anti-Geldwäsche-Initiative der Deutschen Bank überflüssig
(Berlin) – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin, hält die von elf international tätigen Privatbanken, darunter die Deutsche Bank, jüngst vereinbarten Grundsätze zur Bekämpfung der Geldwäsche ("Wolfsberg-Prinzipien") für überflüssig. "Das in Deutschland seit 1993 geltende Geldwäschegesetz sowie die bereits mehrfach aktualisierte Geldwäsche-Verlautbarung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen statuieren einen hohen Anti-Geldwäsche-Standard, der von allen in Deutschland tätigen Banken befolgt wird", erklärte der Pressesprecher des Verbandes, Dr. Stephan Rabe. In seinem kürzlich vorgelegten Jahresbericht 1999 habe das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen den Banken in Deutschland eine - von wenigen Ausnahmen abgesehen – einwandfreie Befolgung der Geldwäschevorschriften bescheinigt.
Rabe erläuterte ferner, dass die von den Privatbanken vereinbarten so genannte "Wolfsberg-Prinzipien" gegen Geldwäsche, soweit ersichtlich, keine über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Bestimmungen oder Verpflichtungen enthalten. Grundsätzlich seien "Gentlemen-Agreements" eine gute Sache. Sofern sie jedoch nur die geltende Rechtslage wiedergäben, stelle sich die Frage nach ihrer Sinnhaftigkeit.
In der Europäischen Union seien die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche durch entsprechende europäische Richtlinien harmonisiert. Zudem würden über die OECD internationale Standards gegen Geldwäsche vereinbart.
Der VÖB zeigte sich verwundert darüber, dass die Deutsche Bank die so genannte "Wolfsberg-Prinzipien" gegen Geldwäsche im Alleingang vereinbart habe. Andere Banken in Deutschland seien nach Wissen des Verbandes nicht gefragt worden. Dies verstärke den Eindruck, dass es sich bei dieser Vereinbarung in erster Linie um öffentlichkeitswirksame Augenwischerei handle.
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