Antidiskriminierungsgesetz auf EU-Vorgaben beschränken
(Berlin) - Zur heutigen (19, Januar 2006) Behandlung des Antidiskriminierungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven: "Teile der Opposition können sich offenbar nicht mit dem Scheitern des Antidiskriminierungsgesetzes im Vermittlungsausschuss abfinden. Der recycelte Entwurf der Grünen ist ein Paradebeispiel für die Regelungswut unverbesserlicher Ideologen. Die Bundesregierung sollte es bei einer 1:1-Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel belassen. Was die Wirtschaft mit Sicherheit nicht braucht, sind neue bürokratische und finanzielle Lasten.
Dazu zählt etwa ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrat oder einer Gewerkschaft im Falle angeblicher Diskriminierung. Die Absurdität dieses Vorhabens zeigt sich darin, dass für Klagen auf Unterlassung einer vermeintlichen Diskriminierung nicht einmal die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter im Unternehmen erforderlich wäre. Der Mittelstand wird sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen jegliche wirtschaftsfeindliche Aufblähung der Antidiskriminierungs-Richtlinien der Europäischen Union durch den deutschen Gesetzgeber wehren."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW)
Eberhard Vogt, Referent, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Mosse Palais, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5332060, Telefax: (030) 53320650
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