Antidiskriminierungsgesetz: Haus & Grund setzt auf den Bundesrat / Neue Bundesregierung soll EU-Richtlinie 1:1 umsetzen
(Berlin) - Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund appelliert nach der heutigen (17. Juni) Entscheidung des Bundestages für ein Antidiskriminierungsgesetz an den Bundesrat, Einspruch gegen das Gesetz einzulegen. Damit könnten die Regelungen bis zu der angekündigten Neuwahl zum Bundestag nicht mehr in Kraft treten. Eine neue Bundesregierung könnte dann dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie 1:1 umgesetzt wird, sagte Haus & Grund-Generalsekretär Dr. Andreas Stücke.
Das Gesetz setzt Vermieter dem Risiko aus, sich aufgrund der vermeintlichen Diskriminierung eines Mietinteressenten schadenersatzpflichtig zu machen. Die Beweislast liegt bei den Vermietern. Haus & Grund lehnt den Eingriff in die Vertragsfreiheit der Vermieter ab. Das Antidiskriminierungsgesetz werde eine drastische Bürokratisierung der Mieterauswahl zur Folge haben. Das Gesetz geht weit über die EU-Richtlinie hinaus, bekräftigt Andreas Stücke die Kritik des Verbandes.
Quelle und Kontaktadresse:
Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
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