Antidiskriminierungsgesetz ist Angriff auf die bürgerliche Freiheit
(Berlin) - "Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein frontaler Angriff auf unsere gesellschaftliche Grundordnung. Wo sich Unternehmen ihre Vertragspartner nicht mehr frei aussuchen können", ist die bürgerliche Freiheit bedroht!," erklärt der Präsident der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM), Ludger Theilmeier.
Es sei einfach lächerlich, dass in Deutschland keine Antidiskriminierungskultur in Hinblick auf Rasse und Geschlecht oder ähnliches herrsche. "Aber jedem muss klar sein, das menschliche Miteinander ist geprägt von Sympathie und persönlichen Charaktereindrücken des jeweiligen Gegenübers. Auch in der Arbeitswelt ist das so. Das ist neben den formalen Qualifikationen eines Arbeitnehmers ein Hauptentscheidungskriterium bei der Einstellung. Der Gesetzentwurf blendet das vollkommen aus. Man fragt sich, wie weltfremd die Beamten im Justizministerium sind", kritisiert Theilmeier.
Die Beweislastumkehr lade gerade zu ein, Diskriminierungen geltend zu machen, wo keine sind. "Wir kennen heute schon Abmahnvereine, die wirtschaftlichen Nutzen aus Verfahren gegen die Wirtschaft ziehen. Jetzt werden wir eine neue Dimension dessen erleben. Denn das Unternehmen muss erst einmal seine Unschuld beweisen. Vor allem mittelständische Unternehmer werden darunter leiden. Sie werden aufgrund ihrer mangelnden juristischen Erfahrung und Gutgläubigkeit leichte Beute von diesen Vereinen werden. Am Ende wird man auch hier nicht herumkommen, das Betriebsleben vom Bewerbungsgespräch bis zur Betriebsfeier zu überwachen. Vom Bürokratieabbau keine Spur!" so Theilmeier weiter.
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