Antidiskriminierungsgesetz wird den Arbeitsmarkt zusätzlich belasten / BDU-Vizepräsident Staude befürchtet negative Auswirkungen bei der Suche und Auswahl von Personal
(Bonn) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. befürchtet zusätzliche Belastungen für den Arbeitsmarkt in Deutschland, wenn das Antidiskriminierungsgesetz in der geplanten Form umgesetzt werden sollte. Negativ werde sich das Gesetz auch auf die Personalberater auswirken, wenn sie für ihre Klienten geeignete Kandidatinnen und Kandidaten suchen und auswählen. "Wenn fast jedes Auswahlverfahren und die damit verbundene Personalentscheidung anfechtbar wird, werden die Unternehmen noch zögerlicher Personal einstellen. Anstatt die Auswahl- und Einstellungsprozesse zu erleichtern, baut das Gesetz zusätzliche Hürden auf, so der BDU-Vizepräsident und Personalberater Dr. Joachim Staude am 07. März in Bonn." Schon jetzt seien potenzielle Arbeitgeber verunsichert.
Die Vorgaben des Antidiskriminierungsgesetzes würden über das eigentliche Ziel, willkürliche Diskriminierung zu verhindern, weit hinausschießen. Dies bedeute mehr Bürokratie. Für Personalberater und Unternehmen stiegen die Anforderungen an die Dokumentation im Auswahlprozess immens, da bei ihnen die Beweispflicht liege. Die Entscheidung für oder gegen einen neuen Mitarbeiter falle außerdem nicht ausschließlich aus fachlichen Gründen, so Staude. Wichtig sei beispielsweise auch, dass die ausgewählte Person menschlich in das Unternehmen oder Arbeitsteam passe. Damit seien Unternehmen oder Personalberater bei ihrer Auswahl immer angreifbar. Konsequenz: Die Zahl der Klageverfahren wird weiter zunehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn
Telefon: 0228/9161-0, Telefax: 0228/9161-26
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