Antidiskriminierungsrichtlinie: Haus & Grund fordert 1:1-Umsetzung / Gesetzentwurf der Grünen beschränkt Vertragsfreiheit und belastet Vermieter durch Bürokratie
(Berlin) - Im Vorfeld der erneuten Beratungen im Bundestag über die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie am 20. Januar appelliert die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund an die SPD-Fraktion, ihre bisherige Haltung zu überdenken. Haus & Grund erwartet nach dem Regierungswechsel eine Einigung der großen Koalition auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie.
Der Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) von Bündnis 90/Die Grünen ist identisch mit dem Gesetzesvorhaben der vorherigen Bundesregierung, der schon in der vergangenen Legislaturperiode deutlich eine grüne Handschrift getragen hat und letztlich am Widerstand des Bundesrates scheiterte.
Die Vorstellungen von Bündnis 90/Die Grünen würden die Vertragsfreiheit nach Ansicht von Haus & Grund drastisch einschränken und die Vermieter durch mehr Bürokratie belasten. Der alte und jetzt wieder vorgelegte Gesetzentwurf geht weit über die EU-Richtlinie hinaus, unterstreicht Rechtsanwalt Dr. Kai H. Warnecke von Haus & Grund Deutschland die Kritik des Verbandes.
So nennt die europäische Richtlinie zum Beispiel zwei Diskriminierungsmerkmale (Rasse und ethnische Herkunft) für die Vermietung von Wohnraum, der Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes aber insgesamt acht. Während die Richtlinie nur eine Beweiserleichterung vorsieht, führt der Entwurf die Beweislastumkehr ein. Vermieter wären beweispflichtig dafür, dass sie Mieter bei der Auswahl nicht diskriminiert haben. Dies macht es notwendig, die Entscheidungskriterien schriftlich von jedem potenziellen Mieter abzufragen und zu archivieren, um Beweise für mögliche Gerichtsverfahren vorzuhalten.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Stefan Diepenbrock, Presse
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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