Antidiskriminierungsrichtlinien eins zu eins umsetzen / Gesetzentwurf verstärkt Regulierungsdickicht im Arbeitsrecht
(Berlin) - Zur Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien, die am 21. Januar in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird, erklärte am 20. Januar Anton Wirmer, Berater des Handelsverband BAG für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik: Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien geht weit über die Vorgaben des EU-Rechts hinaus und wird das deutsche Arbeitsrecht, das schon heute im hohen Maße überreguliert ist, zu Lasten der Betriebe weiter verkomplizieren. Der Entwurf steht damit im Widerspruch zu der sonst von der Bundesregierung erklärten Politik, Beschäftigungshürden sowie unnötige Belastungen und Bürokratie abzubauen.
Gerade der Einzelhandel sei von den neuen Rechtsvorschriften besonders betroffen. Belastungen, die über die Vorgaben des EU-Rechts hinausgehen, seien nicht vertretbar, so Wirmer. Daher müssten folgende Punkte korrigiert werden:
- Es darf keine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitgebers für immaterielle Schäden geben.
- Entschädigungsansprüche für immaterielle Schäden müssen in der Höhe begrenzt werden, um eine Ausuferung des Entschädigungsrechts nach US-amerikanischem Muster zu vermeiden.
-Ein Klagerecht des Betriebsrats oder der Gewerkschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist nicht vertretbar.
Für den Einzelhandel besonders problematisch ist, dass nach dem Entwurf der Arbeitgeber auch dann haften soll, wenn Dritte, zum Beispiel Kunden oder Lieferanten, einen Arbeitnehmer diskriminieren. Der Arbeitgeber kann eine solche Verantwortung nicht übernehmen. Für ihn ist das Verhalten seiner Kunden zumeist nicht überprüfbar, geschweige denn zu beeinflussen sagte Wirmer.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG)
Atrium Friedrichstraße, Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088
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