Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

„Antikorruptions-Task-Force“: Entsorgungswirtschaft wehrt sich gegen Pauschalverurteilung der Branche

(Berlin) - Zu den Ergebnissen der „Antikorruptions-Task-Force“ in Nordrhein-Westfalen, erklärt die Pressestelle des BDE: „Der BDE bedauert die bisher bekannten Ergebnisse der „Antikorruptions-Task-Force“ in Nordrhein-Westfalen. Eine abschließende Beurteilung durch den Verband kann allerdings naturgemäß erst nach Abschluss der laufenden Ermittlungsverfahren erfolgen.

Dennoch weisen wir mit aller Entschiedenheit die Pauschalverurteilungen unserer Branche zurück. Die überwiegend mittelständisch strukturierten Familienunternehmen des BDE entsorgen täglich rund 65 Prozent der Bevölkerung von ihrem Müll, ohne sich etwas zu Schulden kommen zu lassen. Außerdem belegen die jetzt veröffentlichten Untersuchungsergebnisse, dass in erster Linie Hochbau sowie Anlagenbau und weniger die Entsorger betroffen sind.

Gleichwohl sieht auch der BDE Handlungsbedarf in diesem Bereich. Nach unserer Ansicht lässt sich auf dem Gebiet der Leistungsvergabe für Entsorgungsverträge durch eine dezentrale Lösung – dafür plädiert der BDE seit langem – ein „Gefahrenpotential“ ausschließen. Ohne die Bündelung für ganze Entsorgungsgebiete könnte die Korruptionsgefahr erheblich gesenkt, wenn nicht sogar ausgeschaltet werden. Die Liberalisierung der Müllentsorgung, wie sie jüngst auch von der Monopolkommission gefordert wurde, gewährleistet die Auftragsvergabe zwischen dem jeweiligen Grundstückseigentümer und einem Entsorgungsunternehmen. Dieses Konzept einer direkten Kundenbeziehung in Form eines „Kundenwahlmodells“ verfolgt der BDE seit mehr als drei Jahren.

Bei der Vergabe einzelner Bauaufträge sieht der Verband den Lösungsansatz darin, mehr Transparenz im Vergabeverfahren einzuführen und vor allen Dingen auf der Seite des Vergebenden verschiedene Zuständigkeiten zuzulassen. Das würde bedeuten, dass die Auftragsentwicklung von der Ausschreibung und diese wiederum von der endgültigen Vergabe getrennt werden müsste. Wichtigstes Element könnte dabei die Einbeziehung eines unabhängigen Sachverständigen sein, der die letzte maßgebliche Vergabe verantwortlich leitet und kontrolliert. Die große und enge Wechselbeziehung zwischen den handelnden Personen, die Geneigtheit von Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgabe hervorruft, würde hierdurch nachhaltig entzerrt und damit weitestgehend neutralisiert.“

Der BDE ist die mitgliederstärkste Vereinigung der bundesdeutschen Entsorgungsbranche. Als überwiegend mittelständisch strukturierter Verband repräsentiert er rund 900 Mitgliedsunternehmen mit ca. 160.000 Beschäftigten und ca. 18 Mrd. Euro Umsatz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: 030/5900335-0, Telefax: 030/5900335-99

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