Anwälte: Keine staatliche Anfechtung von Vaterschaften!
(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) wendet sich entschieden gegen die Pläne der Bundesjustizministerin und der Justizministerkonferenz (JuMiKo) gegen vermeintlich missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels vorgehen zu können. Nach dem Willen der Justizminister soll den Behörden eine Einspruchsmöglichkeit gegen die Vaterschaftsanerkennung bei nichtehelichen Kindern eröffnet werden. Als Begründung wird angeführt, dass das Instrument der Vaterschaftsanerkennung missbraucht werde, um rechtswidrig Aufenthaltstitel zu erlangen.
Wenn zwei Menschen entscheiden, gemeinsam Eltern eines Kindes zu sein, haben das staatliche Behörden zu akzeptieren, sagt Rechtsanwältin Susanne Schröder, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im DAV. Die Einspruchsmöglichkeit der Jugendämter gegen die Vaterschaftsanerkennung bei nichtehelichen Kindern sei im Jahre 1998 aus gutem Grund abgeschafft worden. Diese richtige Entscheidung, dass sich der Staat aus der Familie raushalten und nicht nur biologische, sondern auch faktische Väter akzeptieren sollte, werde nun einseitig für Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit rückgängig gemacht. Die anwaltliche Erfahrung zeige, dass dies nicht nur von den Betroffenen als diskriminierend empfunden wird. Es werden auch funktionierende Familien auseinandergerissen, nur weil die Behörde wegen einer anderen Hautfarbe des Betroffenen den Verdacht einer Scheinvaterschaft hat, so Schröder.
Bereits jetzt sei ein erhebliches behördliches Misstrauen gegen binationale Ehen zu beobachten: Die Behörden unterstellen oft, dass es sich um sogenannte Scheinehen handelt, die nur zum Zwecke der Aufenthaltserlangung geschlossen würden. Das Vorgehen gegen Vaterschaftsanerkennungen sei nun der nächste Schritt. Dies helfe aber alles nichts. Wer wirklich jede Form des Zuzugs Ausländern verhindern will, muss konsequenterweise Zeugungen verbieten, die nur zum Zweck der Erschleichung eines Aufenthaltstitels vorgenommen wurden, sagte Schröder. Falls es wirklich Missbrauch gebe, so sei diesem am Besten dadurch zu begegnen, dass langjährig im Bundesgebiet lebenden Personen, insbesondere hier geborenen Kindern, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zuerkannt werde.
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