Anwaltliche Vertretung weiterhin ab Streitwerten von 5.000 Euro
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert im Sinne des Verbraucherschutzes und der Effizienz gerichtlicher Verfahren, an der Schwelle von 5.000 Euro für den Anwaltszwang festzuhalten, selbst wenn der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 Euro erhöht werden sollte. Der DAV appelliert für eine entsprechende Anpassung von § 78 ZPO in Gestalt einer Entkopplung von Anwaltszwang und Zuständigkeitsstreitwert.
„Rechnerisch mag es angemessen sein, die Wertgrenze nach über 30 Jahren der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Das damit auch beabsichtigte Ziel der Stärkung der Justiz in der Fläche ist nachvollziehbar“, betont Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV. „Doch ohne zwingende anwaltliche Vertretung bereits in Verfahren ab über 5.000 Euro wird den Parteien fälschlicherweise suggeriert, dass es sich um einfache Verfahren handele. Dies gefährdet auch das Kräftegleichgewicht zwischen Parteien untereinander und die Effizienz der Gerichtsverfahren.“
Anwaltschaft stärkt Verbraucher:innen
Dass Menschen in Deutschland vor Gericht eigenständig für ihr Recht streiten können, ist ein wichtiges rechtsstaatliches Gut. Ab einer gewissen Summe sollten Verbraucher:innen jedoch nicht sich selbst überlassen oder ihnen suggeriert werden, sie bräuchten keine anwaltliche Unterstützung. Das betrifft nicht nur „David gegen Goliath“-Konstellationen, wenn auf der anderen Seite ein großer Konzern sitzt. Augenhöhe braucht es sowohl gegenüber der anderen Partei als auch im Verhältnis zum Gericht: „Im Zivilprozess ermittelt das Gericht nicht eigenständig – verhandelt wird, was die Parteien vorbringen: Tatsachenvortrag, Bestreiten, Beweis, Gegenbeweis – da wird schnell ein wichtiger Aspekt übersehen, ein Dokument vergessen oder eine Frist versäumt“, mahnt der Rechtsanwalt. Die Einrede der Verjährung sei etwa eine klassische Stolperfalle, bei der Gerichte auch nicht durch einen Hinweis „helfen“ dürften.
Ein Parteiprozess, bei dem eben keine Ermittlung von Amts wegen erfolgt, kann Privatpersonen überfordern – auch ohne, dass sie es merken. In Zeiten von Google, ChatGPT und dergleichen erscheint Fachwissen viel greifbarer, als es wirklich ist. Juristische Laien überschätzen sich mitunter gewaltig. Ein späteres Vorbringen, etwa in einer zweiten Instanz, ist – selbst mit anwaltlicher Unterstützung – dann oft nicht möglich.
„Man muss sich klar machen, welche Bedeutung ein Gegenstandswert zwischen 5.000 und 10.000 Euro für das Leben vieler Menschen hat: Schaut man sich das Netto-Medianeinkommen in Deutschland an, kann so eine Summe leicht vier, fünf Monatsgehälter bedeuten“, zeigt von Raumer auf. Hier habe der Staat auch eine Verantwortung gegenüber Verbraucher:innen. Auch künftig müsse daher eine zwingende anwaltliche Vertretung ab 5.000 Euro gewährleistet sein.
Effiziente Prozesse entlasten die Gerichte
Anwaltliche Vertretung schützt die Justiz auch vor einer Mehrbelastung. „An dem bekannten Werbespruch ‚Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt‘ ist viel Wahres dran: Auch Gerichte sind froh, wenn sie nicht nur Naturalparteien vor sich haben, da Verfahren mit anwaltlicher Vertretung deutlich effizienter ablaufen und Ressourcen schonen“, erläutert der DAV-Präsident. Eine Entkopplung von Gerichtszuweisung und Anwaltszwang sei damit für alle Beteiligten von Vorteil.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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