Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Anwaltsgebühren steigen zum 1. Juli / Rechtsberatungsgesetz auf dem Prüfstand / Rechtsschutzversicherer erwarten 2004 ausgeglichenes Ergebnis

(Berlin) - Zum 1. Juli 2004 tritt das neue Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die Gebühren für Rechtsanwälte, aber auch die Gerichtskosten deutlich erhöht. „Wir nähern uns dem Zwei-Klassen-Recht. Viele Menschen werden sich den Gang zum Anwalt oder vor Gericht nicht mehr leisten können“, warnte Reinhold Gleichmann, Vorsitzender des Fachausschusses Rechtsschutzversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), am Montag vor Journalisten in Berlin. Besonders betroffen seien diejenigen, die keine Rechtsschutzversicherung haben, denn sie würden unmittelbar mit den neuen Gebühren konfrontiert. Nach eigenen Berechnungen durch Aus-wertung von 25.000 Fällen sei mit einer durchschnittlichen Kostensteigerung von rund 21 Prozent zu rechnen. In der Praxis kämen auf den Verbraucher in manchen Fällen sogar Kostensteigerungen von über 70 Prozent zu.

Im Bestand könnten die Kosten jedoch nur nach und nach über mehrere Jahre an die Versicherten weitergegeben werden. Dies hänge mit der so genannten Beitragsanpassungsklausel zusammen – danach sind Prämienerhöhungen im Bestand nur nach klaren Regeln möglich, wobei die Anpassungssätze von einem unabhängigen Treuhänder festgelegt werden.

„Auf die Rechtsschutzversicherer kommen jedoch bereits ab 1. Juli zusätzliche Kosten zu, denn ab dann wird nach der neuen Gebührenordnung abgerechnet“, sagte Gleichmann. Nach den vorläufigen Branchenzahlen sei es deshalb unsicher, ob in 2004 ein ausgeglichenes versicherungstechnisches Ergebnis erreicht werden könne.

Zum Jahresende werde mit einem Beitragszuwachs von 4 Prozent auf 2,9 Milliarden Euro gerechnet. Demgegenüber werde gleichzeitig eine Zunahme des Aufwands auf Geschäftsjahresschäden um 7 Prozent auf 2,2 Milliarden Euro erwartet.
Die Schaden-Kostenquote nach Abwicklung werde voraussichtlich bei 100 Prozent liegen, was eine Verschlechterung um einen Prozent zum Vorjahr entspräche.

Ob und wieweit Rechtsschutzversicherer Kostensteigerungen an ihre Kunden weitergeben, konnte Gleichmann nicht sagen. Viele Haushalte seien allerdings schon heute nicht mehr in der Lage, alle wichtigen Versicherungen abzuschließen. Betroffen seien davon vor allem auch die Rechtsschutzversicherer. Prämiensteigerungen würden diesen Trend beschleunigen, befürchtete Gleichmann. Für die Attraktivität der Rechtschutzversicherung sei es deshalb wichtig, der Erwartungshaltung der Kunden zu entsprechen und das Leistungsangebot entsprechend zu erweitern.

Gleichmann verwies auf eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstitutes prognos, die gezeigt habe, dass über 70 Prozent der Befragten es begrüßen würden, wenn außer Rechtsanwälten auch andere (z.B. Rechtsschutzversicherer) sie in Rechtsfragen betreuen würden. Rund 80 Prozent der Befragten würden gerne eine Erstberatung bei ihrem Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen. Die Stärke der Rechtsschutzversicherer wurde insgesamt im Angebot kostengünstiger, schneller und unkomplizierter Lösungen aus einer Hand gesehen.

Vor diesem Hintergrund sei es wünschenswert, wenn künftig auch die Rechtsschutzversicherer ihren Kunden Rechtsberatung anbieten könnten. Die jetzt durch die Bundesregierung begonnene Überarbeitung des Rechtsberatungsgesetzes dürfe daher nicht in Detailkorrekturen verharren, sondern müsse auch solche Möglichkeiten eröffnen. „Das Gesetz dient in seiner jetzigen Form offensichtlich dem Schutz einer bestimmten Berufsgruppe, es ist in der heutigen Zeit anachronistisch und in Europa einmalig“, sagte Gleichmann.

Zwar müsse nach Auffassung der Rechtsschutzversicherer ein Rechtsberatungsgesetz auch künftig die Qualität der Beratung sichern. Verbraucherschutz bedeute jedoch auch, den Bürger soweit wie möglich selbst entscheiden zu lassen, bei wem er sich rechtlich beraten lässt.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: 030/20205000, Telefax: 030/20206000

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