Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

AOK begrüßt Konsens der RSA-Gutachter

(Bonn) - Der Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll sich spätestens ab dem Jahr 2007 unmittelbar am Ausmaß der Erkrankung der Versicherten orientieren. Erste Reformschritte will die Bundesregierung schon in diesem Jahr einleiten. Der AOK-Bundesverband begrüßte diese Ankündigung. “Damit werden in der Gesundheitspolitik die Interessen der Kranken wieder in den Vordergrund gerückt”, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens. Er forderte einfache und schnell umsetzbare Übergangslösungen.

Auf Drängen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt haben die beiden RSA-Gutachtergruppen Ende Februar in einem wesentlichen Punkt Konsens erzielt: Sie schlagen übereinstimmend einen am Gesundheitszustand der einzelnen Versicherten orientierten RSA vor. Zudem wollen die Experten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) einen Risikopool einrichten. Aus diesem Topf könnten überdurchschnittlich teure Behandlungskosten von den Krankenkassen solidarisch bezahlt werden. Bisher spielt der konkrete Gesundheitszustand eines Krankenversicherten keine Rolle bei der Berechnung des Risikoausgleichs zwischen den Kassen. Wichtigste Rechenfaktoren sind das Alter und Geschlecht der Versicherten. Deshalb wird nicht erfasst, ob ein 35jähriger Versicherter kerngesund ist oder zum Beispiel Diabetiker mit weiteren Folgeerkrankungen. Der bestehende Risikoausgleich unterläuft damit das Ziel eines Kassenwettbewerbs zu Gunsten von Kranken und chronisch Kranken. In dieser Einschätzung sind sich Wissenschaftler und Politik einig. “Der Wettbewerb dreht sich zunehmend um Junge und Gesunde. Die Reform des RSA muss diesen Webfehler im Solidarnetz beheben”, fordert Hans Jürgen Ahrens. Dazu sieht er jetzt den Weg geebnet: “Die gemeinsamen Vorschläge der Gutachter stimmen mit den wichtigsten Forderungen der AOK überein. Die Morbiditätsorientierung wird bei zügiger Verwirklichung zu gerechten Wettbewerbsbedingungen führen und endlich positive Wettbewerbskräfte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und mehr Wirtschaftlichkeit freisetzten.”

Drei-Stufen-Lösung der AOK

Von heute auf morgen läßt sich ein an Kosten- und Diagnosegruppen orientierter RSA nicht einführen. Die Bundesregierung geht wie die AOK von einer mehrjährigen Vorlaufzeit aus. “Erste Schritte zur RSA-Reform brauchen wir aber dringend schon in diesem Jahr”, sagt der AOK-Bundesvorstandschef. Die AOK hat deshalb eine Drei-Stufen-Lösung entwickelt, die sich in großen Teilen mit Inhalten der RSA-Gutachten deckt, in der Praxis aber leichter zu realisieren ist.” Danach sollte ab 2002 zunächst ein Risikopool für besonders teure Behandlungsfälle mit jährlichen Kosten von mehr als 20.000 Mark eingeführt werden. “Das bedeutet, dass den Krankenkassen erhöhte Risiken, die der RSA bislang nicht berücksichtigt, aus einem solidarisch finanzierten Pool teilweise erstattet werden”, erläutert Hans Jürgen Ahrens. “Vorbild ist das Konzept einer Rückversicherung. Erstattet wird nur oberhalb des festgelegten Schwellenwertes mit einer zusätzlichen Eigenbeteiligung der jeweiligen Kasse.” In einem zweiten Schritt, so die AOK, sollte ein Pool für chronisch Kranke eingerichtet werden. Ahrens: “Wenn sich eine Kasse um eine bessere Qualität der Versorgung chronisch kranker Menschen kümmert – zum Beispiel durch spezielles Disease Management für Diabetiker – müssen daraus entstehenden Belastungen ebenfalls solidarisch getragen werden. Chronisch Kranke in solchen Versorgungsprogrammen stellen dann für die einzelne Kasse nicht länger ein finanzielles Risiko dar.” Am Ende des Reformprozesses steht auch im AOK-Modell die unmittelbare Orientierung des Risikoausgleichs am Ausmaß der Erkrankung der Versicherten. “Dadurch erreichen wir, dass die Solidarbeiträge dorthin gelenkt werden, wo sie zur Versorgung Kranker, Schwerkranker und chronisch Kranker benötigt werden”, unterstreicht AOK-Vorstandschef Ahrens.

Erweiterter Finanzkraftausgleich

Das Bundesgesundheitsministerium will noch im März Eckpunkte für eine RSA-Reform vorlegen, die schon im April in einen Referentenentwurf für ein Gesetz münden sollen. Schmidt hat zudem Sofortmaßnahmen noch für dieses Jahr angekündigt. Zu den kurzfristig notwendigen Schritten gehört aus Sicht der AOK ein vollständiger Grundlohnausgleich (bislang 92 Prozent) und ein kassenarten übergreifender Ausgleich von unterschiedlichen Belastungen der Krankenkassen durch Härtefallregeln (Wegfall der Zuzahlungen für Arznei, Heil- und Hilfsmitteln).

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/8430 Telefax: 0228/843502

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