AOK begrüßt weiterhin solidarische Finanzierung des Zahnersatzes / Private Zahnersatzpolicen nicht notwendig
(Bonn) - Die AOK begrüßt, dass der Zahnersatz fester Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Die jetzige Neuregelung erspare unnötige Verwaltungskosten, die der ursprünglich geplante Festbeitrag zur Folge gehabt hätte. Die weiterhin solidarische Finanzierung des Zahnersatzes durch die Versicherten stelle sicher, dass jeder nach seiner Leistungsfähigkeit Beiträge zahlt.
Der AOK-Bundesverband weist darauf hin, dass diejenigen Versicherten, die bereits private Zahnersatzversicherungen abgeschlossen haben, diese - nach der Entscheidung des Bundestages vom 1.10.2004 - mit sofortiger Wirkung kündigen können. Eine private Zahnpolice sei überflüssig geworden, da der Zahnersatz ohne wesentliche Einschränkungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibe.
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