AOK-Bundesverband neu aufgestellt
(Berlin) - Zum Jahresbeginn 2009 hat sich der AOK-Bundesverband neu aufgestellt. Auf Grundlage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vertritt er als politische Dachorganisation die Interessen der AOK-Gemeinschaft. Diese Neuordnung ist eine Folge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007. Geschäftsführender Vorstand sind seit 01.01.2009 Dr. Herbert Reichelt (Vorstandsvorsitzender) und Jürgen Graalmann (stellvertretender Vor-standsvorsitzender). Sie leiten das operative Geschäft.
Kernaufgaben des neuen AOK-Bundesverbandes sind die Interessenvertretung gegenüber der Bundespolitik, dem GKVSpitzenverband und den Vertragspartnern der Gesundheitskas-se auf Bundesebene. Aber auch die Entwicklung neuer Produkte, die Markenpflege als Ge-sundheitskasse sowie das Finanzmanagement im Haftungsverbund der AOK-Gemeinschaft werden
vom AOK-Bundesverband übernommen. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld des AOK-Bundesverbandes ist der Vertragswettbewerb. Für die AOK-Gemeinschaft und in Zusam-menarbeit mit den AOKs wird der Bundesverband künftig noch intensiver nach interessanten Vertragskonstellationen mit Hausärzten oder Arzneimittelherstellern suchen, neue Möglich-keiten zur Integrierten Versorgung ausloten und Disease-Management-Programme für chro-nisch Kranke weiter entwickeln. Die neuen Aufgaben des AOK-Bundesverbandes lassen sich unter der Überschrift "System sichern, System gestalten und Systemeffizienz erhöhen" zusammenfassen. Der Bundesverband wird sich so als leistungsstarker und innovativer Dienstleister für das AOK-System mit seinen rund 24 Millionen Versicherten profilieren.
Alle strategischen Entscheidungen über den weiteren Kurs des AOK-Systems treffen die 15 AOKs als Gesellschafter des Bundesverbandes künftig gemeinsam. Dies sieht der Gesell-schaftsvertrag vor, den jede AOK unterzeichnet hat. Der Erweiterte Vorstand ist das zentrale Gremium des neuen Bundesverbandes. Ihm gehören der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes sowie die Vorstandsvorsitzenden aller AOKs an. Er gewährleistet, dass grundsätzliche Entscheidungen von allen AOKs einvernehmlich getragen werden. Die Selbstverwaltung begleitet die Arbeit des AOKBundesverbandes künftig in einem Aufsichts-rat, der Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu treffen hat und auch - auf Vor-schlag des Erweiterten Vorstands - den geschäftsführenden Vorstand bestellt sowie den Haushalt feststellt. Dem Aufsichtsrat gehören jeweils ein Verwaltungsrat der Versicherten- und der Arbeitgeberseite von jeder einzelnen AOK an.
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