Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

AOK gegen Privatversicherung des Krankengeldes

(Bonn) - Der AOK-Bundesverband ist gegen eine Herausnahme des Krankengeldes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Krankengeld sei eine Kernleistung, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, am 21. März in Bonn. Die Herausnahme aus dem GKV-Katalog würde einen tief greifenden Einschnitt in die Sozialleistungen des Systems bedeuten. Die AOK lehne deshalb eine Lösung über private Versicherungen ab.

"Auch außerhalb der paritätischen Finanzierung ist eine solidarische Absicherung des Krankengeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich", betonte Ahrens. Die Privatversicherung müsse teure Strukturen und Kompetenz aufbauen, über die die gesetzlichen Kassen bereits verfügten. Zudem käme es dann zu zusätzlichen finanzieller Belastung der Arbeitnehmer durch aufwändige Verwaltungskosten, Abschlussgebühren und Gewinnerwartungen privater Versicherungen.

Bei einer risikoäquivalenten Prämienkalkulation seien die Versicherungstarife für ältere oder bereits vorerkrankte Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar, sagte der AOK-Vorstandschef. Ahrens: "Wenn die Politik bei der Senkung der Lohnnebenkosten beim Krankengeld ansetzt, muss dies für die Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden. Das ist nur in der GKV möglich."

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn Telefon: 0228/8430, Telefax: 0228/843502

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