Apothekenpflicht schützt Patienten
(Berlin) - Mit Blick auf die Forderung der Verbraucherschutzbeauftragten Mechtild Heil (CDU/CSU) nach einer verständlichen Kennzeichnung homöopathischer Mittel stellt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) klar: "Der Packungsbeilage für Arzneimittel, ist in Form und Sprache verpflichtend vorgeschrieben.
Die Inhalte - Wirkung und Anwendung, Anwendungsbeschränkungen und Warnhinweise, Dosierung und Nebenwirkungen - sind gesetzlich geregelt und in deutscher Sprache verfasst. Wichtig ist, dass der Patient das für seine Erkrankung passende Arzneimittel erhält. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Arzneimittelberatung und -abgabe in den Händen von Medizinern Ärzten und Apothekern liegt."
Homöopathische Arzneimittel werden seit Jahrzehnten unproblematisch angewendet. Fahrenkamp: "Die Verbraucherschützerin redet Verständnisschwierigkeiten künstlich herbei. Ihre Forderung, die Apothekenpflicht für Homöopathika zu überdenken, gefährdet vielmehr das Patientenwohl. In Drogeriemärkten am Selbstbedienungsregal findet sicherlich keine Beratung statt."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
Pressestelle
Friedrichstr. 148, 10117 Berlin
Telefon: (030) 27909-0, Fax: (030) 2790361
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