Apothekenreform bietet Entwicklungschancen, lässt Unterfinanzierung der Apotheken aber völlig offen
(Schladming) - Der Regierungsentwurf zur Apothekenreform zeigt aus Sicht der Bundesapothekerkammer Wertschätzung für den apothekerlichen Heilberuf und bietet Chancen für die Weiterentwicklung der Apotheken. Der Entwurf des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz‘ (ApoVWG) liegt seit kurzem vor.
„Mit der Apothekenreform ist eine Leistungserweiterung für die deutschen Apotheken vorgesehen. Apotheken vor Ort sind kein Kostenfaktor, sie sind Stabilisatoren: Sie entlasten das Gesundheitssystem, Arztpraxen und Krankenhäuser. Apotheken sind weit mehr als Ausgabestellen für Packungen, sie sind Teil der Daseinsvorsorge“, sagte Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer gestern anlässlich der Eröffnung des Fortbildungskongresses pharmacon. „Ein zentraler Paradigmenwechsel ist die stärkere Orientierung an pharmazeutischer Leistung. Beratung, Medikationsanalysen, pharmazeutische Betreuung chronisch Erkrankter – das sind keine ‚Add-ons‘, sondern Kernleistungen moderner Pharmazie. Wenn diese Leistungen politisch gewollt sind, dann müssen sie dauerhaft, auskömmlich und bürokratiearm vergütet werden.
Hoffmann ging auch auf den politisch gewollten Bürokratieabbau ein: „Jede neue Leistung darf nicht mehrere neue Formulare erzeugen. Wir brauchen Vertrauen in die Profession – und mutigere Deregulierung. Bürokratie, die keine Versorgungsqualität verbessert, widerspricht dem gesetzlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.“
Hoffmann sagte zu den vielfältigen Aufgaben der Apotheken: „Unsere Apotheken sind vielerorts ein niedrigschwelliger Erstkontakt, Lotsen im Versorgungssystem, Sicherheitsanker bei Medikationsfragen und nicht selten der letzte verbleibende Gesundheitsstandort vor Ort. Diese Realität muss Ausgangspunkt jeder Reform sein. Apotheken können Brücken bauen zwischen Arztpraxis und Klinik, zwischen Verordnung und Anwendung, zwischen Therapieplan und Lebensrealität. Das fünfte Sozialgesetzbuch eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit sektorenübergreifender Versorgungsformen. Wenn wir dieses Gesetz ernst nehmen, dann müssen Apotheken systematisch einbezogen werden – insbesondere bei chronischen Erkrankungen, Polymedikation und Übergängen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Ein Medikationsplan ohne die Expertise der Apothekerinnen und Apotheker bleibt unvollständig.“
Gleichzeitig kritisierte Hoffmann in seiner Eröffnungsrede die chronische Unterfinanzierung des Apothekensystems. „Zwischen unserem gesetzlichen Auftrag und der ökonomischen Realität klafft zunehmend eine Lücke. Das ist kein Betriebsunfall, das ist das Ergebnis eines Systems, das zu lange auf Verschleiß gefahren wurde. Diese Lücke muss politisch geschlossen werden. Wir brauchen das finanzielle Bekenntnis der Politik, dass die Leistungen der Apothekerschaft etwas wert sind! Wir fordern vehement die im Koalitionsvertrag angekündigte, finanzielle Planungssicherheit mit nachhaltigen Rahmenbedingungen.“
Eine klare Absage erteilte Hoffmann den Plänen für Apotheken ohne Apotheker, auch als befristete Erprobungsklausel. „Die persönliche und fachliche Leitung einer Apotheke muss immer in der Verantwortung einer Apothekerin oder eines Apothekers liegen. Das ist für uns unabdingbar. Unsere heilberufliche Verantwortung kann mit Blick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit auch nicht zeitweise durch eine andere Berufsgruppe wahrgenommen werden. Zudem ist es für Apotheken ein strukturelles Risiko in Richtung Aufhebung des Fremdbesitzverbotes und gefährdet uns als freier Heilberuf. Das Bundesgesundheitsministerium hat uns in diesem Punkt gehört und dem Kabinett Änderungen im Vergleich zum ersten Referentenentwurf vorgelegt. Das sind wichtige Schritte – allerdings enthält der Kabinettsentwurf immer noch mögliche Pilotprojekte, die unsere Forderung unterlaufen.“
Quelle und Kontaktadresse:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Benjamin Rohrer, Pressesprecher(in), Heidestr. 7, 10557 Berlin, Telefon: 030 40004-0
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