Apotheker begrüßen Entscheidung der Bundesopiumstelle
(Berlin) - Schwerkranke Menschen sollten in medizinisch angezeigten Einzelfällen Cannabis über die Apotheke beziehen dürfen legal und pharmazeutisch korrekt dosiert. Daher begrüßen wir die aktuelle Entscheidung der Bundesopiumstelle, sagt Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Erstmals hat die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer Einzelfallentscheidung einer an Multipler Sklerose erkrankten Patientin den Bezug von Cannabis unter strengen Sicherheitsauflagen gestattet. Bislang war nur der synthetisch hergestellte Cannabis-Wirkstoff Dronabinol in Apotheken verfügbar. Linz: Ein Freibrief ist das aber nicht, Cannabis ist nicht für jeden Patienten geeignet. Patienten, die sich auf dem Schwarzmarkt versorgen, handeln weiterhin illegal.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
Thomas Bellartz, Leitung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin
Telefon: (030) 40004-0, Telefax: (030) 40004-598
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