Pressemitteilung | Hessischer Apothekerverband e.V.

Apotheker erwarten ab Montag (2. April 2007) viel Informationsbedarf / Rabattverträge verursachen Verwirrung bei Patienten

(Offenbach) - Am 1. April 2007 tritt im Rahmen der Gesundheitsreform eine Regelung in Kraft, die die gesetzlichen Krankenkassen dazu anhält, Verträge mit Arzneimittelherstellern mit dem Ziel abzuschließen, Rabatte bei den Arzneimittelpreisen zu erzielen. Dadurch sollen Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben realisiert werden.

Einige Krankenkassen haben bereits solche Verträge abgeschlossen und die Ärzte darüber informiert, für welche Arzneimittel-Wirkstoffe mit einzelnen Herstellern nun günstigere Preise vereinbart wurden.

Es kann also nun sein, dass Ärzte ihren Patienten aus diesem Grund nicht mehr ihr gewohntes Arzneimittel, sondern das eines anderen Herstellers verschreiben. Es kann aber auch sein, dass der Arzt das gewohnte Arzneimittel verschreibt, der Apotheker jedoch gezwungen ist, dem Patienten das Produkt eines anderen Herstellers abzugeben, mit dem die Krankenkasse einen solchen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Da es sich hierbei um denselben Wirkstoff handelt, dürfte dies zwar keinerlei Auswirkungen auf die Arzneimitteltherapie haben. Allerdings ist davon auszugehen, dass dies zu großer Verunsicherung bei den Apothekenkunden führen wird.

„Wir gehen davon aus, dass wir in den nächsten Wochen einen Großteil unserer Arbeitszeit dafür verwenden müssen, um den Versicherten die neue gesetzliche Regelung zu erklären. Dies kann vor allen Dingen dann schwierig werden, wenn der Patient keine Stammapotheke hat, und er möglicherweise bei einer neuen Rezepteinlösung jeweils das Präparat eines anderen Herstellers bekommt, das zwar denselben Wirkstoff erhält, aber unter einem anderen Namen und natürlich auch einer anderen Verpackung vertrieben wird“, so die Einschätzung des Vorsitzenden des Hessischen Apothekerverbandes, Dr. Peter Homann.

Besonders verwirrend kann die Situation dann werden, wenn zwei Patienten in der Apotheke stehen, die beispielsweise bei der AOK versichert sind, allerdings in verschiedenen Bundesländern. So wollen die AOK Bayern und Baden-Württemberg ihren Versicherten die Zuzahlung bei allen Rabattarzneimitteln erlassen, die AOK Hessen hat dies jedoch nicht vorgesehen. „In diese Lage möchte wohl kein einziger Kollege kommen, dies den Patienten erklären zu müssen. Da kann man wohl nur noch die Segel streichen und empfehlen, dies mit der zuständigen Krankenkasse zu diskutieren“, ergänzte Homann.

Quelle und Kontaktadresse:
Hessischer Apothekerverband e.V. Kirsten Kuhl, Pressesprecherin, Marketing und Kommunikation Strahlenbergerstr. 112, 63067 Offenbach Telefon: (069) 792005-0, Telefax: (069) 792005-20

(el)

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