Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Appell an Bund-Länder-Kommission zur Reform des Stiftungsrechts / Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission zur Reform des Stiftungszivilrechts begrüßt

(Berlin) - Nach den Reformen im Stiftungssteuerrecht dringt der Bundesverband Deutscher Stiftungen nun auf Verbesserungen im Stiftungszivilrecht. Heute hat Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin die vom Bundesverband vorgeschlagene Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Stiftungsrechts eingesetzt. Der Bundesverband begrüßt diese Einrichtung, will aber die Gespräche der Kommission nicht „ergebnisoffen“ geführt sehen, wie es das Bundesministerium der Justiz (BMJ) formuliert hat.

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes, Christoph Mecking, erklärt hierzu: „Wenn auch die Reformnot im Stiftungsrecht nicht so groß ist wie sie bei den soeben verabschiedeten steuerlichen Regelungen war, besteht gleichwohl Veränderungsbedarf. Der Erfolg des „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen“ kann nur eingeschränkt zum Tragen kommen, wenn nicht auch die Errichtung und Tätigkeit einer Stiftung erleichtert wird.“

Vor allem in drei Punkten mahnt der Bundesverband Deutscher Stiftungen Reformen an:

(1) Verankerung des Rechts auf Stiftung im BGB: die Betonung der Stifterfreiheit als Ausdruck eines gewandelten Verständnisses über Rolle und Verantwortung des Bürgers in der Gesellschaft,

(2) Vereinfachung und Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens: die Bündelung des Verfahrens bei der Stiftungsbehörde, die sich intern mit der Finanzbehörde über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit abstimmen kann; der Ausbau der Stiftungsbehörden zu Kompetenzzentren für die Beratung von Stiftungen und Stiftern,

(3) Stiftungstransparenz: die Einführung eines Stiftungsregisters, das bei den Aufsichtsbehörden geführt wird; die Publizität zumindest größerer Stiftungen durch öffentliche Rechnungslegung.

Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin hat in ihrer Rede zur 55. Jahrestagung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen unter dem Motto "Bessere Rahmenbedingungen für Stiftungen!" die Bedeutung von Stiftungen und Stiftern für die Gesellschaft und die Menschen in Deutschland unterstrichen. Mit der Redewendung „Doppelt genäht hält besser“ hat sie darauf verwiesen, dass in der Koalitionsvereinbarung auf die Notwendigkeit zur Förderung des Stiftungsgedankens gleich an zwei Stellen hingewiesen wurde, im steuerrechtlichen und im kulturpolitischen Teil. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen nimmt den Grundsatz „Doppelt genäht hält besser“ für ein stiftungsfreundliches Klima in Deutschland und bessere Rahmenbedingungen auf und fordert nach Veränderungen im Stiftungssteuerrecht auch Verbesserungen im Stiftungszivilrecht: Die Gespräche der Bund-Länder-Kommission müssen daher zu tatsächlichen Reformen führen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen, Ulrich F. Brömmling, Leiter Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Alfried-Krupp-Haus, Binger Straße 40, 14197 Berlin, Telefon (030) 89 79 47 - 77, Telefax (030) 89 79 47 - 11

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