Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Appell Des Handwerks: Klima schützen - Konjunktur stützen

(Berlin) - Konjunkturstützende Maßnahmen sind angesichts der steigenden Energiekosten – und der damit zusätzlichen Belastung der privaten Haushalte – wichtiger denn je. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) richtet daher den Appell an die Bundesregierung, noch vor der Bundestagswahl wichtige politische Weichen zu stellen. Private Haushalte müssen als Auftraggeber gestärkt werden, um mehr legale Arbeit zu schaffen. Zudem ist Energiesparen das Gebot der Stunde. Die privaten Haushalte können durch entsprechende Förderungen im Bereich Energiesparen entlastet werden. Entsprechende Vorschläge haben der ZDH und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) gemeinsam entwickelt. In einem Brief an die Bundeskanzlerin hat der ZDH seine politischen Anforderungen für den Herbst 2008 ausgeführt:

Private Haushalte als Auftraggeber stärken – legale Arbeit schaffen

Das Handwerk spricht sich dafür aus, den Steuerbonus für allgemeine haushaltnahe Dienstleistungen, Pflegedienstleistungen sowie Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen zusammenzufassen. Zusätzlich soll der einheitliche Förderhöchstbetrag auf 12.000 Euro aufgestockt werden. 25 Prozent dieses Betrages, also maximal 3.000 Euro, könnten dann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Jedem Haushalt wäre damit freigestellt, für welche Dienstleistungen er den Betrag verwenden möchte. Dadurch könnten Anreize geschaffen werden, private Handwerksaufträge aus der Schwarzarbeit herauszuholen.

Die Einführung des Steuerbonus auf Handwerksleistungen hat 2006 die Nachfrage nach Handwerksleistungen nachweislich gesteigert. Schwarzarbeit ist erheblich zurückgegangen. Bereits 2007 haben sich diese Anreize aber wieder deutlich verschlechtert. Schuld ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent. Der derzeit geltende Steuerbonus von 20 Prozent von maximal 3.000 Euro ist für die Kunden nicht mehr attraktiver als Schwarzarbeit. Durch eine Ausweitung des Steuerbonus müssen jetzt Anreize für mehr legale Arbeit geschaffen werden. Das wäre ein Wachstumsschub, den die Binnenwirtschaft in Deutschland dringend benötigt.

Energiesparprämie einführen

Ergänzend zur Ausweitung des Steuerbonus schlägt das Handwerk vor, eine Energiesparprämie einzuführen: 25 Prozent von maximal 20.000 Euro nachgewiesener Arbeitskosten einer energetischen Sanierung sollten über die Einkommensteuererklärung erstattungsfähig werden. Der Steuerpflichtige würde in diesem Fall über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 1000 Euro vom Finanzamt zurück erhalten. Für den Eigentümer würde eine Sanierung dadurch deutlich günstiger.

Die Energiesparprämie würde die steuerlichen Anreize für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen gezielt erhöhen. Dies ist dringend notwendig, um die klimapolitischen Zielstetzungen nicht zu verfehlen. Bleibt es bei der jetzigen Sanierungsrate, wird der Wohnbestand in Deutschland erst in 185 Jahren saniert sein.

"Vermieter-Mieter-Dilemma" auflösen – Sanierung im Mietwohnbestand vorantreiben

Die Zurückhaltung im Mietwohnbestand resultiert auch daraus, dass die Vermieter ihre Investitionskosten für die energetische Sanierung nicht ausreichend auf den Mieter umlegen können. Zwar profitieren die Mieter durch die Sanierung von einem um bis zu 70 Prozent niedrigeren Energieverbrauch, die Vermieter können jedoch gerade einmal elf Prozent ihrer Investitionssumme auf die Mieter umlegen. Das Handwerk appelliert, dieses "Vermieter-Mieter-Dilemma" aufzulösen. Dazu soll eine Novelle des Mietrechts sicherstellen, dass Mieter wie Vermieter einen konkreten Nutzen aus der energetischen Gebäudesanierung ziehen. Der Vermieter soll bei einer energetischen Sanierung die Möglichkeit bekommen, die Abschlagszahlungen des Mieters für Heizung und Warmwasser auf Basis der aktuellen Kosten für fünf Jahre "einzufrieren". Die Differenz zwischen den Abschlagszahlungen des Mieters und den tatsächlichen Energiekosten kann der Vermieter während dieser fünf Jahre dazu nutzen, um die Darlehen für die Sanierung zu bedienen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Abschlagszahlungen des Mieters angepasst – dann profitiert auch dieser unmittelbar von den reduzierten Energiekosten.

Bessere Förderung im Rahmen der KfW-Programme

Zusätzlich ist eine verbesserte und zielgenaue Förderung im Rahmen der bestehenden KfW-Programme erforderlich. Nur so kann die staatliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung weiter attraktiv gehalten werden: Niedrige Zinssätze, die Kombinierbarkeit von Zuschuss und Darlehen sowie Transparenz und Übersichtlichkeit der Förderprogramme sind der richtige Weg. Zudem sind die Sanierungsanreize auch im Zuge der Energieeinsparverordnung 2009 hoch zu halten. Auch wenn sich die energetischen Anforderungen an Sanierungsmaßnahmen mit der EnEV 2009 verschärfen, darf die Förderung keinesfalls wegfallen. Im Gegenteil, um das Sanierungstempo voranzutreiben, müssen die Sanierungsanreize noch gesteigert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

(sh)

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