Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Appell zur Realisierung der Bleiberechtsregelung

(Berlin) - Die Intention des Zuwanderungsgesetzes, Kettenduldungen abzuschaffen, wurde bisher weder durch die Verwaltung noch durch die Gerichte verwirklicht. Im Bundesgebiet leben immer noch mehr als 200 000 seit vielen Jahren geduldete Personen. Wir begrüßen daher, dass der Bundesinnenminister noch in diesem Jahr eine Bleiberechtsregelung erreichen will für Ausländer, die seit vielen Jahren ohne gesicherten Rechtsstatus in Deutschland leben.

Diese Regelung ist so dringlich, dass bereits im Vorgriff keine Personen, die wenige Wochen später unter das Bleiberecht fallen werden, abgeschoben werden dürfen. Bei diesen Personen darf die weitere Integration auch nicht durch ausländerbehördliche Maßnahmen, wie z.B. Arbeitsverbote, behindert werden.

Die geplante Bleiberechtsregelung sollte nicht zu eng gefasst werden und insbesondere auch umfassen:

- Familien mit in Deutschland aufgewachsenen Kindern, die noch nicht oder nicht mehr der Schulpflicht unterliegen,

- Einzelpersonen, die aufgrund langer Aufenthaltsdauer gut integriert sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

(sk)

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