Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeber begrüßen FDP-Gesetzentwurf zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit

(Berlin) - Der am 6. Juli 2001 von der FDP-Bundestagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit findet die Zustimmung und Unterstützung der deutschen Arbeitgeber. Die vielen tausend betrieblichen Bündnisse in Deutschland haben wesentlich zur Sicherung bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beigetragen. Aufgrund ihrer passgenauen Ausrichtung auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter sind sie eine flexible Ergänzung zu den Tarifverträgen. Der Vorschlag der FDP stärkt die Tarifautonomie und festigt das bewährte Prinzip des Flächentarifvertrags, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt.

Um die betrieblichen Bündnisse zu sichern, benötigen wir eine gesetzliche Klarstellung des Günstigkeitsprinzips, wie dies die FDP vorschlägt: Es muss im Einzelfall z.B. günstiger sein können, länger zu arbeiten, als im Tarifvertrag vorgesehen, wenn damit Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden. Arbeitnehmer und Betriebsrat können dies für ein Unternehmen gemeinsam mit dem Arbeitgeber am besten beurteilen. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass Abweichungen von Tarifverträgen im Rahmen von betrieblichen Bündnissen für Arbeit zulässig sind, wenn sie von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzelvertraglich vereinbart werden, der Betriebsrat zustimmt und die Abweichung eine Beschäftigungsgarantie oder die Zusage der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zur Folge hat, sagte Hundt.

Der Bundestag muss jetzt so schnell wie möglich, diese gesetzliche Klarstellung des Günstigkeitsprinzips verabschieden, sagte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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