Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Arbeitgeber: Zentren für Arbeit und Grundsicherung lösen Probleme nicht

(Berlin) - Zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Zuständigkeit für das Arbeitslosengeld II erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

Der Kompromissvorschlag zur Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung ist ein Fehlschuss und räumt die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den heutigen Arbeitsgemeinschaften nicht aus. Er verfehlt das oberste Ziel, klare Entscheidungsstrukturen mit Erstverantwortung der Kommunen herzustellen. Gleiches gilt für die dringend nötige Transparenz über Wirkung und Wirtschaftlichkeit im teuren Hartz IV-System. Jetzt muss eine leistungsfähige Organisation mit klaren Zuständigkeiten auch beim Arbeitslosengeld II geschaffen werden. Diesem Anspruch wird der Vorschlag für "Zentren für Arbeit und Grundsicherung" (ZAG) als Anstalten öffentlichen Rechts nicht gerecht.

Mit den ZAG würde die nicht tragfähige Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit und Kommunen fortgesetzt. Schlimmer noch: Die Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger würde durch neue Verwaltungsebenen zu Lasten der Betroffenen weiter bürokratisiert.

An Stelle der geplanten faktischen "Zwangsverheiratung" von Kommunen und Arbeitsagenturen in einem "Bundessozialamt" ist eine einheitliche kommunale Zuständigkeit bei engstmöglicher Kooperation mit den Arbeitsagenturen ohne Alternative.

Das BDA Rundschreiben kann unter folgender URL in ArVID-Web aufgerufen werden.

Zum Öffnen benötigen Sie die Ihnen gesondert zugegangene Benutzerkennung und das Kennwort:

http://www.arbeitgeber.de/arvidweb/arvidweb.nsf/WEBLinks/PI-014-09.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Dr. Heinz Schmitz, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055

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