Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Arbeitgeberbeitrag zur GKV auf 6 Prozent begrenzen / Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform reicht nicht aus / Mehr private Vorsorge nötig

(Berlin) - Zur Debatte um eine Gesundheitsreform erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp:

"Angesichts ständig steigender Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind durchgreifende strukturelle Reformen und ein Umsteuern hin zu mehr privater Eigenvorsorge dringend notwendig. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind in diesem Sinne erste, aber noch zu halbherzige Schritte: So sollte das Kostenbewusstsein der Patienten durch höhere Zuzahlungen und durch das Kostenerstattungsprinzip - statt einer Patientenquittung - gefördert werden. Das Krankengeld muss komplett aus der GKV ausgegliedert und die Arbeitgeber müssen in einem weiteren Schritt von den hohen Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entlastet werden.

Es muss eine prinzipielle Klärung herbeigeführt werden, welche Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen über Beiträge und welche über Steuern finanziert werden sollen. Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen über Steuern ist dabei zu begrüßen. Auch die Mutterschaftsleistungen, die bisher die Arbeitgeber zahlen, müssen aus Steuermitteln finanziert werden. Weiterhin sollten nicht berufstätige Ehegatten, die weder Kinder erziehen noch Familienangehörige pflegen, einen Beitrag zur GKV entrichten.

Falsch ist es, wenn die Kassen - wie mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt – in größerem Umfang als bisher Verträge mit einzelnen Hilfsmittelerbringern abschließen. Das Prinzip der Wettbewerbsgleichheit würde nämlich ausgehöhlt, wenn kleinbetrieblich strukturierte Leistungsträger einigen wenigen Kassen gegenüberstünden. Mit der Folge, dass nur die ganz großen Leistungsträger überleben und dann der Wettbewerb völlig ausgeschaltet wäre. Qualitätsaspekte kämen zu kurz, und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten würden eingeschränkt.

Wenn es dem Gesetzgeber nicht gelingt, den Leistungskatalog der GKV auf das medizinisch Notwendige und die wirklich Schutzbedürftigen zu begrenzen und den GKV-Beitrag auf unter 12 Prozent abzusenken, dann sollte wenigstens der Arbeitgeberbeitrag auf maximal 6 Prozent festgeschrieben werden. Mittelfristig brauchen wir einen Systemwechsel, nämlich eine Abkoppelung der Beiträge von den Löhnen."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21, 10117 Berlin Telefon: 030/206190, Telefax: 030/20619460

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